Prozess

Hot Yoga-Guru kann kein Copyright durchsetzen

Für viele ist der Inder Bikram Choudhury ein Star.

Der Yogalehrer hat unter anderem das Hot Yoga bekannt gemacht, vor Gericht hat er jetzt aber eine Niederlage erlitten. Ein Berufungsgericht in Kalifornien entschied, dass er auf 26 Yogaposen und Atemübungen kein Copyright erheben kann. Choudhury hat 1979 ein Buch mit Yogaübungen herausgebracht, die in einem über 40 Grad heißen Raum gemacht werden, eine Erinnerung an seine Heimat Kalkutta.

2011 war der Yogaguru vor Gericht gezogen gegen einen anderen Anbieter von Hot Yoga-Kursen. Er warf der Firma vor, seine geistiges Eigentum gestohlen zu haben. Die Richter urteilten, das Copyright gelte für den Ausdruck von Ideen, nicht für bestimmte Bewegungsabläufe.

Bikram Choudhury steht in den USA auch wegen Missbrauchsvorwürfen vor Gericht.

Hier gibt's mehr über den Prozess.