Nicht alle Menschenrechte, die wir haben, sind auch gleich viel wert.

Das sagt der Doktorand Koldo Casla vom Kings College in London. Er plädiert beim Wissenschaftler-Portal The Conversation dafür, dass wir uns mehr um die sozialen, die wirtschaftlichen und die kulturellen Menschenrechte kümmern und sie auf die gleiche Stufe setzen mit bürgerlichen und politischen Menschenrechten.

Zu wirtschaftlichen Menschenrechten gehört zum Beispiel das Recht auf Arbeit, zu den sozialen gehört es, einen angemessenen Lebensstandard und eine Wohnung zu haben und zu den kulturellen gehören Bildung und kulturelle Teilhabe.

Ein bisschen Geschichte

Geregelt werden die Menschenrechte durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die gibt es seit 1948 und sie wurde von der Uno-Vollversammlung beschlossen. Diese Allgemeine Erklärung wurde erweitert mit zwei Pakten. Die werden heute - am 16. Dezember - übrigens 50 Jahre alt. In den Pakten werden die Menschenrechte nochmal etwas ausführlicher beschrieben. Der eine ist der Pakt für bürgerliche und politische Rechte. Der andere ist der Pakt für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte.

Koldo Casla sagt in seinem Text, es hätten zwar fast alle Länder beide Pakte unterschrieben, aber der zweite werde nicht so erst genommen wie der erste. Es sei eine schlechte Idee von der Uno gewesen, diese Rechte überhaupt zu trennen in zwei verschiedene Pakte. Und der erste Pakt sei auch viel konkreter formuliert als der zweite.

In Europa sind Menschenrechte auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben – da geht es aber nur um politische und bürgerliche Rechte. Für die sozialen und kulturellen Rechte gibt es die Sozialcharta, aber da wird die Einhaltung laut Casla viel schwächer überwacht.

Das deutsche Grundgesetz hat Lücken

In Deutschland sind die Menschenrechte im Grundgesetz verankert. Deutschland hat beide Uno-Pakte unterschrieben, aber nur der erste Pakt, der zu den bürgerlichen und politischen Rechten, wurde ins Grundgesetz übernommen. Der zweite Pakt, zum Recht auf Wohnung, Arbeit und kultureller Teilhabe, der wurde nicht übernommen. Teile davon stehen noch in den Verfassungen der Bundesländer – aber einklagen könnte man das jetzt nicht.

Ann-Kathrin Horn, DRadio-Wissen-Nachrichtenredaktion
"Das Recht auf Arbeit, das steht tatsächlich noch in den Verfassungen von Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Bremen mit drin. Im Grundgesetz steht nur: Wir haben das Recht auf freie Berufswahl. Das heißt, du kannst klagen, wenn der Staat dir ne Arbeit zuteilt."

Und ein Dach überm Kopf?

Auf eine Wohnung haben Bürger in Deutschland indirekt ein Recht. Das Grundgesetz hat einen Punkt zum Sozialstaat, was bedeutet: Alle kümmern sich drum, dass niemand obdachlos ist – deswegen bekommen Menschen Wohngeld. Und so ähnlich sieht es auch aus mit dem kulturellen Leben. Der Staat sorgt für eine Basis, in vielen Städten gibt es Ermäßigungen für ärmere Menschen, wenn sie zum Beispiel ins Theater gehen wollen. Aber gerade diese kulturelle Teilhabe ist immer wieder Streitthema, wenn es darum geht, wie hoch der Hartz-IV-Satz sein sollte. Einige meinen, dass das Geld zwar zum Essen reicht, dass aber zu nem richtigen Leben gehöre, auch mal abends mit Freunden wegzugehen – und dass man dafür mehr Geld bräuchte.