Gemacht hat es der Wissenschaftlichen Dienst im Bundestag. Deutsche Regeln könnten unwirksam sein, weil es schon EU-Regeln zum Thema gibt und diese Regeln Vorrang haben. Außerdem haben Eltern per Grundgesetz ein garantiertes Erziehungsrecht. Auch das könnte ein verbindliches Social-Media-Verbot schwierig machen. Als dritter Problem-Punkt wird das "Herkunftslandprinzip" im Gutachten genannt. Weil viele Social-Media-Plattformen, wie Meta oder Google, ihren Europa-Sitze in Irland haben, hätten nationale Regelungen woanders nicht viel Wirkung. Ob Social-Media-Verbote, zum Beispiel in Deutschland, möglich wären, kann laut Gutachten nur der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Es gibt verschiedene Vorschläge zu einem Verbot und zu Altersgrenzen, bis wann es greifen soll. Bundesjugendministerin Karin Prien wartet auf Empfehlungen einer von ihr eingesetzten Kommission.
