In einer neuen Leitlinie steht, dass die Länder gesetzlich verpflichtet sind, Entschädigungen zu zahlen, wenn sie ein bestimmtes Uno-Abkommen unterschrieben haben. Das Abkommen besagt, dass Menschen vor rassistischer Diskriminierung geschützt werden sollen - die meisten Länder, auch Deutschland, haben das unterschrieben.
Bisher haben einige Länder, die am Sklavenhandel beteiligt waren, gesagt, dass sie keine Entschädigung zahlen wollen, weil Sklavenhandel damals, als er passierte, international noch nicht verboten war. Die Uno-Expertengruppe sagt allerdings: Dieses Argument gilt nicht. Die Fachleute fordern, dass Länder jetzt mehr tun: Archive öffnen, Geschichte aufarbeiten und Gedenkstätten bauen.
Es geht dabei um den Sklavenhandel zwischen dem 15. und dem 19. Jahrhundert. Da wurden mindestens 12,5 Millionen Menschen aus Afrika gefangen genommen und verkauft.
