Gerade ist ein solcher Fall vor Gericht gelandet. Ein Forschungsteam der Uni Bonn hatte für die Forschung eines Malaria-Impfstoffs einen Tierversuch angemeldet. Dieser wurde wie üblich vom zuständigen Landesamt genehmigt. Kurz darauf wurde die Erlaubnis aber wieder einkassiert. Dagegen hatte die Uni geklagt - sie sieht darin einen Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit. Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Entscheidung jetzt aber bestätigt. Das Gericht sagt, dass die Versuche die Tiere schwer belasten und gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Die Universität sagt dagegen, dass sich der Versuch an die Vorgaben hält und vorher im Antrag ausführlich abgewogen wurden. Die Uni kann dagegen noch Berufung einlegen.
In dem Fall geht es um ein so genanntes Parabiose-Verfahren: Dabei werden zwei Mäuse an der Seite zusammengenäht und damit ihre Blutkreisläufe verbunden. Dadurch kann etwa getestet werden, ob sich der Körper gegen eine Infektion durch Abwehr-Zellen im Blut schützt oder ob diese Zellen fest in einem Gewebe oder Organ verankert sein müssen.
