Ist die Wahl jetzt ab 16 oder doch erst ab 18?

Nach einer Studie der gewerkschaftsnahen Otto-Brenner-Stiftung verwirren unterschiedliche Altersgrenzen beim Wählen junge Menschen - und halten sie im Zweifel vom Wählen gehen ab. Als Beispiel wird der Superwahltag in Berlin im Herbst vor eineinhalb Jahren genannt. Da wurde zeitgleich auf allen drei Ebenen gewählt: Abgeordnete für den Bundestag, für das Berliner Landesparlament und für Bezirksvertretungen. Die Bundestags- und die Abgeordnetenhauswahl war dabei erst ab 18, die Kommunalwahl ab 16 Jahren.

Laut einem der Autoren der Studie führt so etwas zu "erheblichen Fehlwahrnehmungen" unter jungen Menschen. Zehn Prozent der jungen Wahlberechtigten hätten demzufolge nicht gewusst, dass sie für die Bezirke abstimmen durften. Andere nahmen dagegen fälschlicherweise an, auch schon für den Bundestag wählen zu können.

In Deutschland dürfen in elf Bundesländern auch 16- und 17-Jährige die Kommunalparlamente mitwählen, in sechs Ländern auch die Landtage. Auch für die Europawahl nächstes Jahr wird in Deutschland das Wahlalter 16 gelten.