Mit der Wahlrechtsreform wollte die Ampel-Regierung den Bundestag verkleinern. Doch das Bundesverfassungsgericht hebt das neue Wahlrecht nun teilweise wieder auf. Eine Ausnahme bei der Fünf-Prozent-Hürde soll nun doch wieder gelten. Ein Politikwissenschaftler ordnet das noch nicht verkündete Gerichtsurteil ein.
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