• Frauenorganisationen fordern im April 1989 in Memmingen die Abschaffung des Abtreibungs-Paragrafen 218. Der Gynäkologe Horst Theissen mußte sich vor der Großen Strafkammer des Memminger Landgerichts wegen unerlaubter Schwangerschaftsabbrüche in 156 Fällen verantworten. Das Gericht verurteilte den Frauenarzt am 05.05.1989 zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren sowie einem dreijährigen Berufsverbot.
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    Schwangerschaftsabbruch

    Abtreibung: Der Prozess von Memmingen

    Ein Prozess bewegt die Bundesrepublik. Vor dem Landgericht Memmingen muss sich zwischen 1988 und 1989 der Frauenarzt Horst Teissen verantworten. Der Vorwurf: illegaler Schwangerschaftsabbruch in mehreren Fällen. Die Umstände des Prozesses sind skandalös – und beschäftigen schließlich auch den Bundesgerichtshof.

    31. Mai 2019