Mitarbeitende im öffentlichen Dienst erhalten mehr Lohn, wenn sie heiraten oder Kinder bekommen – "Familienzuschlag" nennt sich das. Ob das noch zeitgemäß ist oder auch fair gegenüber Unverheirateten, darüber gibt es eine Diskussion.

Wie viel mehr Lohn Angestellte oder Beamte erhalten, wenn sie heiraten oder Kinder bekommen, hängt stark davon ab, in welchem Bundesland sie arbeiten. Jedes Bundesland hat eine eigene Besoldungstabelle und selbst der Bund hat eine gesonderte. In der Regel beträgt der Zuschlag 130 bis 150 Euro.

In Rheinland-Pfalz bekommen Verheiratete seit diesem Jahr nur noch 70 Euro. In Brandenburg wurde der Verheirateten-Zuschlag vor ein paar Jahren ganz abgeschafft. Dafür wurden in beiden Bundesländern der Kinderzuschlag und die Grundbesoldung der Beamten aufgestockt. Anders gesagt: Das Gehalt von allen Beamten wurde also erhöht. Zwei Ehepartner, die beide im öffentlichen Dienst arbeiten, erhalten den Familienzuschlag allerdings nur einmal.

"Ursprünglich kommt das daher, dass früher der Mann in der Familie – zumindest in Westdeutschland – in der Regel der Alleinverdiener war."
Krissy Mockenhaupt über den Besoldungszuschlag für Mitarbeitende im öffentlichen Dienst

Der Familienzuschlag stammt aus einer Zeit, als der Mann mit der Eheschließung auch seine Frau versorgt hat, weil er Alleinverdiener war. Mit der Heirat bekam der Beamte einen Zuschlag und wenn Kinder dazu kamen, gab es noch was oben drauf.

Der Staat wollte als Arbeitgeber sicherstellen, dass seine Mitarbeitenden sich mit ihrem Geld ausreichend finanzieren konnten. Heute ist die Lebensrealität vieler Menschen eine andere: In vielen Ehen oder eingetragenen Lebensgemeinschaften verdienen inzwischen beide Partner ihr eigenes Gehalt.

Die Frage danach, wie zeitgemäß der Familienzuschlag ist

Dass der Zuschlag bisher nicht einfach abgeschafft wurde, hängt wohl hauptsächlich mit der verfassungsrechtlichen Regelung zusammen. Im Grundgesetz steht dazu, dass Ehe und Familie unter besonderem Schutz des Staates stehen. Viele Bundesländer sind wohl etwas zögerlich, weil sie Verfassungsklagen befürchten, wenn sie den Zuschlag für Verheiratete streichen.

"Wenn ich jetzt heirate, dann arbeite ich weder mehr, noch besser, noch schneller als vorher oder als Nicht-Verheiratete."
Uta Zech von der Initiative Equal Pay Day

Uta Zech von der Initiative Equal Pay Day findet, der Zuschlag fürs bloße Heiraten sei nicht mehr zeitgemäß und könnte abgeschafft werden. Friedhelm Schäfer vom Deutschen Beamtenbund sieht das anders: Er ist ein Befürworter des Familienzuschlags, plädiert aber für eine Reform.

So wird derzeit auch diskutiert, ob bei den Beamten des Bundes künftig der Verheiratetenanteil des Zuschlags halbiert, dafür aber der Kinderanteil deutlich erhöht wird. Friedhelm Schäfer hält das für eine zeitgemäße Lösung in dieser Debatte.

Shownotes
Öffentlicher Dienst
Familienzuschlag – mehr Geld für Verheiratete?
vom 29. Juli 2020
Moderator: 
Christoph Sterz
Gesprächspartnerin: 
Krissy Mockenhaupt, Deutschlandfunk Nova