Der EuGH hat am Donnerstag entschieden: Abschiebehäftlinge dürfen in Deutschland nicht mehr zusammen mit Strafgefangenen eingesperrt werden. Da das Urteil schon länger drohte, haben einige Bundesländer ihre Praxis schon geändert - andere aber noch nicht.
In Deutschland sitzen Menschen im Knast, die keine Straftat begangen haben. Ihr Vergehen: Sie sind Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung, die in Abschiebehaft kommen. Viele von ihnen werden behandelt wie ganz gewöhnliche Strafgefangene. Bis jetzt - denn jetzt hat der Europäische Gerichtshof bestätigt: Diese Praxis ist illegal. Allein in Nordrhein-Westfalen waren über 5000 Menschen unrechtmäßig inhaftiert. Schon seit 18 Jahren versucht Frank Gockel, diesen Menschen ehrenamtlich zu helfen. Er ist Pressesprecher des Vereins "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V."
Frank Gockel hat sich über das Urteil gefreut. Auch wenn die Richtlinie eigentlich schon viel früher hätte umgesetzt werden müssen. Jetzt hofft er, dass seine Arbeit einfacher wird. Allerdings habe das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen noch keine Gefangenen freigelassen. Stattdessen plane die Behörde, aus der JVA Büren zwei Anstalten zu machen, die denselben Leiter haben. Auch wenn sich diese Praxis nicht halten lasse, heißt das für Frank Gockel - er muss in jedem Einzelfall beim Bundesgerichtshof klagen.
"Die erste Frage, die ich immer von den Gefangenen höre: Warum bin ich eigentlich hier? Ich habe doch nichts getan?"
Behandelt wie Straftäter
Bislang seien die Haftbedingungen für die Abschiebehäftlinge fast identisch mit denen der Strafgefangenen. Die Folge: Viele Dinge des alltäglichen Lebens sind unmöglich. Die Häftlinge dürfen keine Handys benutzen. Außerdem würden einzelne Häftlinge bis zu 22 Stunden am Tag in einer Zelle eingesperrt.
Die erste Reaktion der Abschiebehäftlinge sei fast immer gleich: "Warum bin ich eigentlich hier: Ich habe doch nicht gestohlen, ich habe nicht mit Drogen gehandelt - und trotzdem werde ich behandelt wie ein Straftäter."
Abschiebehaft abschaffen
Gockels Forderung: Die Abschiebehaft gehört abgeschafft, weil sie gegen das Menschenrecht der Freiheit verstößt. Und wenn es doch Gefängnisse für diese Menschen brauche, gebe es Einrichtungen in Berlin oder Ingelheim, in denen die Haftbedingungen wesentlich besser seien. So spreche zum Beispiel nichts dagegen, dass ein Mensch in Abschiebehaft Handy oder Internet nutzen dürfe.