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In Norwegen hat der Massenmörder Anders Breivik gegen seine Haftbedingungen geklagt. Dabei ist Norwegens Strafgesetz liberaler als das deutsche. Hier wäre die Haftstrafe von Breivik wesentlich länger. Die Bedingungen sind aber ganz ähnlich.

77 Menschen hat Anders Breivik getötet. Dafür hat er 21 Jahre Haft bekommen. Bis heute zeigt er für diese Tat keine Reue. Jetzt klagt er gegen den norwegischen Staat - seine Haftbedingungen würden gegen die Menschenrechte verstoßen. Breivik ist in einer Einzelzelle in einem Hochsicherheitsgefängnis untergebracht. Er darf keinen Kontakt zu Mitgefangenen haben, keine Besuche, kein Internet, keine Spielekonsole.

Die Zelle von Anders Breivik
© dpa
Drei Zimmer hat Anders Breivik, insgesamt 50 Quadratmeter

Ein Mal pro Woche darf er telefonieren, muss sich regelmäßige Leibesvisitationen gefallen lassen und Briefe schreiben und empfangen darf er auch. Die werden allerdings vorher gelesen. Wenn die Inhalte als gefährlich angesehen werden, dürfen die Briefe auch abgefangen oder aufgehalten werden.

Deutsches Urteil wäre härter

In Deutschland wäre das Urteil härter ausgefallen, sagt Jörg Kinzig, Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Uni Tübingen. Hier hätte er eine lebenslange Haftstrafe bekommen. Außerdem hätte nach Ende der Strafe noch eine Sicherheitsverwahrung angeordnet werden können. Auch hier würde Breivik in einem Hochsicherheitstrakt untergebracht werden. Wie gefährlich Breivik ist, bleibt schwer einzuschätzen.

"Häufig haben wir das Phänomen, dass sich Leute, die furchtbare Straftaten begangen haben, im Gefängnis relativ angepasst verhalten."
Jörg Kinzig, Experte für das Thema Sicherungsverwahrung

Die Haftbedingungen wären sehr ähnlich zu denen in Norwegen. Wobei Jörg Kinzig klar macht, dass für eine Isolation strenge Voraussetzungen erfüllt sein müssen und sie immer als ultima ratio gilt, die ständig darauf überprüft werden muss, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass zum Beispiel eine Gefährdung für die Vollzugsbeamten besteht - also ob es zum Beispiel Übergriffe auf Beamte gab oder angedroht wurden.

"Ich habe das Gefühl, dass Norwegen einiges dafür tut, um die Haft bei Breivik auch einigermaßen menschenwürdig auszugestalten."
Jörg Kinzig zu den Haftbedingungen von Anders Breivik

Insgesamt hat Jörg Kinzig den Eindruck, dass Norwegen einiges dafür tut, dass Breivik angemessen untergebracht ist. So steht ihm in seiner Zelle zum Beispiel relativ viel Platz zur Verfügung. Deshalb glaubt Jörg Kinzig eher nicht, dass die Klage von Anders Breivik Erfolg haben wird.

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  • Kurz und Heute
  • Moderation: Marlis Schaum
  • Gesprächspartner: Jörg Kinzig, Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Tübingen