Hauptsache, der Job ist gemacht. Diese "Pi mal Daumen"-Regel für Arbeitszeiten wird in Unternehmen so nicht mehr möglich sein. Der Europäische Gerichtshof fordert, dass Arbeitszeit umfassend aufgezeichnet werden muss. Zum Schutz der Arbeitnehmer.

Vertrauensarbeitszeit, Kernarbeitszeit, flexible Arbeitszeit. Es gibt alle möglichen Modelle, wie Arbeitnehmerinnen arbeiten. Wie viele Arbeitsstunden sie dafür tatsächlich investieren, wird dabei nicht immer genau festgehalten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fordert hier jetzt eine Änderung: Unternehmen sollen die Arbeitszeit komplett erfassen – auch solche, die in der Freizeit geschieht.

Die spanische Gewerkschaft CCOO hatte vor dem EuGH gegen die Deutsche Bank SAE geklagt: Durch eine fehlende Gesamtaufzeichnung würden auch Überstunden nicht korrekt erfasst.

Bisher nur Überstunden erfassen

Arbeitsrechtlerin Kathrin Bürger erklärt, dass in Deutschland noch solche allgemeinen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung fehlen. Vorgaben gibt es nur in besonderen Fällen – beispielsweise im Rahmen des Mindestlohngesetzes oder des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Bisher muss der Arbeitgeber nur Überstunden aufzeichnen – im Prinzip jede Arbeitszeit, die über die acht Stunden am Tag hinausgeht.

Je nach Unternehmen wird diese Überstundenerfassung ganz unterschiedlich gehandhabt: Zum Beispiel mit einem klassischen Überstundenbuch, bei dem der Arbeitnehmer zusätzliche Arbeitszeit notiert und vom Chef abzeichnen lässt. Doch nach dem aktuellen Urteil reicht dies zukünftig nicht aus.

Arbeitnehmerschutz

In seinem Urteil erläutert der EuGH, dass durch eine fehlende Erfassung der kompletten Arbeitszeit der Schutz des Arbeitnehmers gefährdet sei. Es soll also verhindert werden, dass es keine Übersicht über die tatsächlich geleisteten Stunden gibt. Und so Pausen, Ruhezeiten oder Ähnliches umgangen oder unterbrochen werden. Allgemein gilt nämlich: Elf Stunden Ruhezeit täglich stehen einem Arbeitnehmer zu.

"Die Arbeitnehmer haben ein Recht auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit und eine tägliche und wöchentliche Ruhezeit. Das soll gewährleistet sein."
Kathrin Bürger, Arbeitsrechtlerin

Was der EuGH nicht ausgeführt hat, wie und in welchem Ausmaß diese Zeiterfassung stattfinden soll, so Katrin Bürger. Zwar gibt es auch jetzt schon viele, vor allem große Unternehmen und Behörden, die mit digitaler Zeiterfassung arbeiten. Wird dies verpflichtend für alle, ist aber klar: Das wird ein großer technischer und organisatorischer Aufwand.

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Denn es geht nicht nur um Arbeitszeit, die vor Ort im Betrieb geleistet wird. "Es gibt Außendienstmitarbeiter, Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten. Nicht jeder ist der klassische Arbeitnehmer, der morgens ins Büro kommt und abends wieder geht," so die Arbeitsrechtlerin.

"Die Frage ist: Muss ich alles kontrollieren, um sicherzustellen, dass es auch tatsächlich so gemacht wird?"
Kathrin Bürger, Arbeitsrechtlerin

Zu klären wird dann auch sein, ab wann eine Unterbrechung des Feierabends oder am Wochenende relevant wird: Einmal kurz das Mail-Programm geöffnet? Noch ein paar Minuten telefoniert – oder länger? Für Arbeitsrechtlerin Kathrin Bürger passt das aktuelle Urteil nicht zur heutigen Arbeitswelt, die viel auf Flexibilität setzt und digitale Möglichkeiten nutzt – beispielsweise um Reisezeiten zu verringern. Dem gegenüber stehe die EuGH-Vorgabe: "Eine Arbeitszeit wie zu Beginn des Jahrhunderts, in der täglich erfasst werden muss, wann wer wo gearbeitet hat."

Jetzt müssen die Vorgaben umgesetzt werden

Mit der Vorgabe vom EuGH ist der nationale Gesetzgeber nun aufgefordert, tätig zu werden. Also an konkreten Umsetzungsvorgaben zu arbeiten. Dann werden vermutlich noch mehr Spezialfälle aufzuarbeiten sein. Was passiert mit Unternehmen, in denen bisher Vertrauensarbeitszeiten vorherrschen? Wie wird die Zeit für Ärzte erfasst, die besondere Regeln im Rahmen von Tarifverträgen haben?

"Vermutlich wird es noch weitere Arbeitnehmer geben, die vor deutschen Gerichten klagen. Normalerweise schließt sich ein deutsches Arbeitsgericht, der Rechtssprechung des EuGH an."
Kathrin Bürger, Arbeitsrechtlerin

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Shownotes
EU-Arbeitsrecht
Arbeitszeiterfassung wird Pflicht
vom 14. Mai 2019
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartnerin: 
Kathrin Bürger, Arbeitsrechtlerin