Knapp 500 neue Windräder sind im vergangenen Jahr gebaut worden. Viel zu wenige, um den Ertrag aus der Windkraft bis zum Ende des Jahrzehnts zu verdoppeln. Dieses Ziel hat sich die Bundesregierung nämlich gesetzt.
In Bayern ist die Abstandsregelung für Windräder besonders kompliziert: Die 10H-Regel besagt, dass das Windrad zehnmal so weit von Wohnhäusern entfernt sein muss, wie es hoch ist. In Nordrhein-Westfalen gilt, dass der Abstand zwischen einem Windrad und dem nächstgelegenen Wohnhaus 1000 Meter betragen muss. Die unterschiedliche Regelung in den Bundesländern ist möglicherweise auch ein Grund dafür, dass beispielsweise in Niedersachsen im Jahr 2021 über 100 neue Windräder gebaut wurden, in Bayern hingegen gerade mal ein Dutzend.
Im vergangenen Jahr sind 484 neue Windräder zu den bereits 28.000 existierenden hinzugekommen. Das sei nicht annähernd die Anzahl, die man benötige, um den Ertrag an Windenergie bis zum Ende des Jahrzehnts zu verdoppeln, sagt Umwelt-Redakteur Werner Eckert. Das sei das Mindeste, was man erreichen müsse, damit die Regierung ihr Ausbauziel erfüllen könne.
"Die Zahlen belegen, dass wir noch längst nicht in der Spur sind, was den Ausbau erneuerbarer Energie betrifft."
Nach einem mächtigen Ausbau etwa in der Mitte des vergangenen Jahrzehnts, sei die Installation von Windrädern danach dramatisch eingebrochen. 2021 sind die Zahlen dann wieder ein wenig angestiegen.
Einvernehmliche Regelung für Windkraft
Grünen-Chef Robert Habeck hat bei einem Treffen mit Markus Söder mehr Zugeständnisse im Bezug auf den Ausbau der Windkraft gefordert. Beispielsweise sollen zwei Prozent eines Bundeslandes für den Bau von Windrädern zur Verfügung gestellt werden. Damit möchte er zunächst eine Rechengrundlage schaffen, sagt der Umweltredakteur.
Der Bund könnte die gesetzliche Grundlage so ändern, dass er die Abstandsregeln für Windräder in den einzelnen Bundesländern außer Kraft setzt. Werner Eckert geht aber davon aus, dass das zu einem Streit zwischen Bund und Ländern führen würde. Sinnvoller sei es, dass Robert Habeck nach einer einvernehmlichen Lösung des Problems sucht.
Man könnte sich auch darauf einigen, insgesamt die erneuerbaren Energien auszubauen. Und natürlich gebe es Unterschiede, was die Windkraft in unterschiedlichen Bundesländern betrifft. Neben der Windkraft bieten beispielsweise Bundesländer, wie Baden-Württemberg und Bayern, in denen oft die Sonne scheint, viel Potenzial für den Solarsektor, sagt Werner Eckert.
Windkraft mit Artenschutz versöhnen
Bei Klagen gegen den Bau von Windkraftanlagen, die Bürger und Bürgerinnen einreichen, handle es sich oft um "bürokratische 'Verzögerungsklagen mit dem Naturschutz-Argument, aber oft geht es um die Verhinderung von Windrädern", sagt Werner Eckert.
Geplant ist, dass künftig schon in den ersten Schritten einer Genehmigung Gutachten eingeholt werden, um die Sachlage zu beurteilen. Wenn dann ein Urteil gefällt werde, solle das auch Gültigkeit haben.
Zurzeit sind die Genehmigungsverfahren in mehrere Durchgänge unterteilt, in denen immer wieder Gutachten eingeholt würden. Das ganze Verfahren soll vereinfacht werden, sagt Werner Eckert. Es gehe dabei eher um Verwaltungsvorgänge als um Fragen des Artenschutzes.
"Insgesamt soll das Verfahren verkürzt werden. Dann wird der Artenschutz gehört und es werden Gutachten eingearbeitet. Wenn eine Entscheidung gefallen ist, dann ist sie auch gültig."
Im Schnitt dauert es fünf Jahre bis der Bau eines Windrades genehmigt sei. Daran könne die Bundesregierung nicht viel ändern, vielmehr läge es an Kommunen und Landkreisen, weil dort die Fachleute und eine ausreichende Digitalisierung fehlen, um das Verfahren insgesamt zu beschleunigen, sagt Werner Eckert.