In den vergangenen Wochen wurde viel über Schulöffnungen diskutiert. Dabei wurde eine Gruppe meist außen vor gelassen: Die Auszubildenden. Vor allem sie trifft die Corona-Krise jedoch gleich zweifach: In der Schule und im Arbeitsleben.

Die Suche nach einem Ausbildungsplatz gestaltet sich derzeit nicht so leicht: Seit der Corona-Krise ist das Angebot an Ausbildungsplätzen bundesweit um acht Prozent zurückgegangen, in manchen Branchen sogar um 20 Prozent, schätzt der Deutsche Gewerkschaftsbund. Deutschlandfunk-Nova-Reporter Armin Himmelrath berichtet außerdem über Probleme von Jugendlichen, die bereits in der Ausbildung stecken und wegen der Krise Probleme in ihrem Betrieb haben.

Dabei können die Probleme und Fragen vielfältig sein: Was ist, wenn die Berufsschule ausfällt oder Abschlussprüfungen nicht stattfinden können? Gelten Kurzarbeit oder Home-Office auch in der Ausbildung? Und was passiert, wenn der Ausbildungsplan durch die Corona-Krise durcheinander gerät? Armin Himmelrath rät dazu, in allen Fällen so früh wie möglich mit den zuständigen Kammern und Ausbildern zu sprechen.

Berufsschule darf nicht ausfallen

Während Schüler bei Schulausfällen einfach zuhause bleiben können, gelten für Berufsschüler andere Regelungen. Sie müssen abklären, ob die Berufsschule ersatzweise ein Online-Lernangebot auf ihrer Internetseite anbietet, denn einfach ausfallen darf die Berufsschule nicht. Gibt es kein Ersatzangebot, müssen die Auszubildenden in den Betrieb gehen und dort ganz normal arbeiten.

"Wer eine Ausbildung macht, muss erst mal klären: Gibt es ein Ersatzangebot wie ein Online-Lernangebot? Wenn es das nicht gibt, darf man trotzdem nicht zuhause bleiben. Dann muss man als Azubi in den Betrieb zurück.“
Armin Himmelrath, Deutschlandfunk-Nova-Reporter

Auch das Berichtsheft sollte während der gesamten Ausbildung ohne Pause fortgeführt werden, selbst wenn die Berufsschule ausfallen sollte, erklärt Armin Himmelrath.

Prüfungsausfälle: Die möglichen Folgen abklären

Werden Prüfungen aufgrund der Corona-Krise verschoben, ist es für Azubis wichtig abzuklären, ob sie beispielsweise an diesem Tag von ihrem Betrieb hierfür freibekommen. Eine Verschiebung oder sogar ein vorläufiger Ausfall sei für Zwischenprüfungen nicht ganz so wild, sagt Armin Himmelrath. Komplizierter werde es, wenn es um die Abschlussprüfungen geht – denn dadurch könnten sich die folgenden Ausbildungsschritte oder der Beginn eines neuen Jobs verschieben.

Noch gebe es keine eingespielten Verfahren für diese neuartige Situation, sagt Armin Himmelrath. Deshalb rät er dazu, sich je nach Zuständigkeit von Gewerkschaften, der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer beraten zu lassen. Dort könne beispielsweise geklärt werden, ob die Vertragsdauer des Ausbildungsvertrags verlängert werden könnte.

Selten Kurzarbeit für Azubis

Wenn ein Betrieb seine Mitarbeitenden in Kurzarbeit schickt, sollten die Auszubildenden davon in der Regel nicht betroffen sein, sagt Heinz Müller, Ausbildungsberater bei der Industrie- und Handelskammer Schwaben. Denn die Betriebe seien dazu veranlasst, alles dafür zu tun, dass eine Ausbildung nicht unter- oder abgebrochen wird.

"Auszubildende können in der Regel nicht in die Kurzarbeit geschickt werden. Der Betrieb ist dazu veranlasst, einfach mal alles dafür zu tun – wenn’s möglich ist – die Ausbildung fortzusetzen."
Heinz Müller, Ausbildungsberater bei der Industrie- und Handelskammer Schwaben

Konkret bedeutet das beispielsweise, dass der Ausbildungs- oder Lehrplan spontan umgestellt werden könnte oder, dass die Azubis in eine andere Abteilung geschickt werden, wo es mehr Arbeit gibt. Im Notfall könnten die Auszubildenden ins Home-Office geschickt werden, sagt Heinz Müller. Auch in diesem Fall ist es wichtig, dass die Auszubildenden ganz konkret mit dem Ausbilder besprechen, wie das Home-Office für sie aussehen könnte.

Azubis aus insolventen Betrieben auslagern

Sollte der Worst Case eintreten und der zuständige Betrieb aufgrund der Corona-Krise insolvent gehen, kann es den Auszubildenden helfen, sich so früh wie möglich an die zuständige Kammer zu wenden. Diese kann einen neuen Ausbildungsbetrieb vermitteln, bei dem die Ausbildung beendet werden kann.

Die Idee des "Ausbildungsversprechens"

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) setzt sich derzeit dafür ein, dass ein reguläres Programm eingeführt wird, mit dem die Betriebe im Fall von Liquiditätsproblemen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihre Azubis auf einige Zeit an einen anderen Betrieb vermitteln können, damit sie die Ausbildung dort fortsetzen. "Ausbildungsversprechen" heißt die Idee, erzählt Matthias Anbuhl, der beim DGB für Bildungspolitik und Bildungsarbeit zuständig ist.

"Wir haben die Idee, dass man eine Art Ausbildungsversprechen macht, das heißt, den Betrieben sagt: Wenn Ihr in Liquiditätsproblemen seid oder wirtschaftlich in Schwierigkeiten, dann könnt ihr diesen Jugendlichen auslagern."
Matthias Anbuhl, zuständig für Bildungspolitik und Bildungsarbeit beim DGB

Zusätzlich will der DGB auch einen Teil der Ausbildungsvergütung übernehmen. Dies sei jedoch vorerst nur ein Plan und noch kein Beschluss.

Von der Bundesregierung beschlossen wurde dagegen schon, dass die Firmen, die ausgelagerte Azubis aufnehmen, eine Prämie dafür erhalten. Diese Ideen und Maßnahmen zeigten zumindest, dass die Situation der Azubis mittlerweile bei den Gewerkschaften und der Politik angekommen sei, sagt Armin Himmelrath.

Shownotes
Ausbildung während der Corona-Pandemie
Azubis: Weniger Schule, mehr Arbeit
vom 02. Juni 2020
Moderatorin: 
Steffi Orbach
Gesprächspartner: 
Armin Himmelrath, Deutschlandfunk Nova