"Bachelor Professional" und "Master Professional" als Ausbildungsabschluss? Klingt vielleicht frisch, die neuen Berufsbezeichnungen werden aber vor allem für Verwirrung sorgen, sagt unser Experte.
Die berufliche Bildung in Deutschland wird reformiert. Nach dem Bundestag stimmte am 29.11.2019 auch der Bundesrat dem Gesetz zu. Ziel ist, die Attraktivität der dualen Ausbildung zu erhöhen und damit den Fachkräftemangel einzudämmen. Teil der Reform sind auch neue Abschlussbezeichnungen wie "Bachelor Professional" und "Master Professional".
Die alten Abschlussbezeichnungen bleiben erhalten. Meisterinnen und Meister dürfen sich zusätzlich Bachelor Professional nennen. Das Ziel: Die neuen Namen sollen die Ausbildungsabschlüsse aufwerten. Für den Bildungsjournalisten Armin Himmelrath ist dieser Teil des Gesetzes hingegen reine Symbolpolitik.
"Dieses Gesetz kümmert sich nur um die Bezeichnung, da kommt ein neues Etikett drauf, was Neues drin ist damit noch lange nicht."
Bezeichnungen wie Betriebswirtin, Wirtschaftsfachwirt oder Fachkauffrau entfallen hingegen. Durch die englischen Bezeichnungen soll die internationale Anschlussfähigkeit gesichert werden. Die Industrie- und Handelskammer begrüßt die Änderungen. Armin Himmelrath nimmt allerdings an, dass die Umetikettierung der Ausbildungsabschlüsse im Ausland Verwirrung stiften wird. Er weist darauf hin, dass die Abschlussbezeichnungen Bachelor und Master im Ausland akademischen Abschlüssen vorbehalten sind.
"Offenbar haben die im Ministerium nicht verstanden, dass in den anderen Ländern genau diese Bezeichnungen rein akademische Titel sind."
Deswegen kritisiert unter anderem auch die Hochschulrektorenkonferenz die Namensänderung. Sie stört sich an der Verwechslungsgefahr. Auch für sie sind Bachelor und Master rein akademische Abschlussbezeichnungen, die weltweit nur in dieser Form genutzt werden.
Neue Namen als Entwertung
Die Namensänderung sei etwas, dass vielleicht auch die bisherigen Ausbildungsabschlüsse entwerte, sagt Armin Himmelrath. Auch eine Vielzahl verschiedener Arbeitgeberverbände lehnt die Änderung der Abschlussbezeichnungen ab.
Allerdings gibt es doch eine deutliche inhaltliche Veränderung, die mit dem neuen Gesetz kommt: Auszubildende bekommen künftig einen Mindestlohn. Als Mindestvergütung sollen Auszubildende künftig im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro bekommen, ab 2021 erhöht sich der Betrag auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro.
Gültig ab Januar 2020
Nach dem ersten Ausbildungsjahr steigt die Mindestvergütung weiter an - um 18 Prozent im zweiten Jahr, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr. Außerdem müssen Azubis am Tag vor ihrer schriftlichen Abschlussprüfung nicht mehr im Betrieb arbeiten gehen.
Der Bundestag hatte die Reform bereits Ende Oktober mit wenigen Änderungen beschlossen. Die Neuregelungen treten am 01.01.2020 in Kraft. An den kosmetischen Namensänderungen bei den Abschlüssen, meint Armin Himmelrath, werde Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) in Zukunft nur wenig Freude haben.
"Ich glaube nicht, dass sich die Ministerin mit den Bezeichnungen einen riesen Gefallen tut, die sie jetzt hat einführen lassen."
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