Fast 30 Euro sollte eine Hobby-Fotografin dafür zahlen, dass sie ein Foto vom blau angestrahlten Hamburger Hafen gepostet hat. Das Licht ist eine Installation und deswegen kann das Bild auch etwas kosten. Wir blicken auf die rechtliche Situation.

Für zehn Tage im September leuchtet der Hamburger Hafen abends blau. Michael Batz installiert seit 2008 alle zwei Jahre den Blue Port. Der Künstler ist Mitglied der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) hatte für in den sozialen Medien geteilte Fotos des Kunstwerks zur Zahlung aufgefordert. Was hat es aufsich mit den Gebühren und den Fotos, fragt sich Deutschlandfunk-Nova-Reporter Martin Krinner.

Wegen des Urheberrechts muss man unterscheiden, was man vor der Linse hat. Grundsätzlich ist es erlaubt, Häfen, Gebäude, Statuen zu Fotografieren, sagt Annika Berner, Rechtsanwältin auf Sankt Pauli.

"Bei diesen Aufnahmen gibt es die Panoramafreiheit. Sie erlaubt es, Kunstwerke, die im öffentlichen Raum stehen, zu fotografieren und die Fotos auch zu versenden, sogar kommerziell zu nutzen."
Annika Berner, Rechtsanwältin auf Sankt Pauli

Die Panoramafreiheit gilt nur für Dinge, die dauerhaft in der Öffentlichkeit stehen. Der Hamburger Hafen ist aber im Moment ein Sonderfall, denn die Lichtinstallation ist nur für einige Tage zu sehen.

"Wir haben ein Merkmal, das hier nicht erfüllt ist, und das ist das Bleibende. Wir haben nur über einen kurzen Zeitraum ein Kunstwerk in Form dieser Lichtinstallationen."
Annika Berner, Rechtsanwältin auf Sankt Pauli

Schon gilt die Panoramafreiheit nicht mehr und die VG Bild-Kunst kann für die Veröffentlichung der Bilder Gebühren fordern, weil der Künstler und Urheber der Installation Mitglied der Verwertungsgesellschaft ist.

Annika Berner erinnert an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum durch das Künstlerpaar Jeanne-Claude und Christo verhüllten Reichstag. Eine Bildagentur hatte Fotos des verhüllten Reichstags als Postkarten verkauft. Christo und Jeanne-Claude klagten und bekamen Recht.

Bildrechte und der Eiffelturm

Leute, die in Paris den Eiffelturm fotografieren wollen, sollten auch vorsichtig sein. In Frankreich gebe es keine Panoramafreiheit, sagt Annika Berner. Dort dürfte man eigentlich den Eiffelturm deswegen auch ohne Einwilligung des Urhebers nicht fotografieren, weil das ein Kunstwerk ist. Da der Urheber, in diesem Fall Gustave Eiffel, bereits seit mehr als 70 Jahren tot ist, ist der Turm und Bilder von ihm inzwischen gemeinfrei geworden – allerdings auch hier nur tagsüber. Nachts gibt es auch in Paris eine Lichtinstallation.

"Nachts wird dieser Eiffelturm von einer Firma beleuchtet und die sagen auch, diese Beleuchtung ist ein Kunstwerk und haben das Fotografieren untersagt."
Annika Berner, Rechtsanwältin auf Sankt Pauli

Anke Schierholz ist Justitiarin der VG Bild-Kunst, die das Schreiben an die Hobby-Fotografin im Fall Blue Port verschickt hat. Die Verwertungsgesellschaft werde eigentlich bei der Nutzung von Bildern ihrer Mitglieder auf den Online-Plattformen nicht aktiv, weil sie dort von nicht-kommerzieller Nutzung ausgeht. Die Ausnahme: der Künstler weist konkret darauf hin.

"Grundsätzlich gehen wir mit allen Nutzungen in Sozialen Medien von Privatpersonen so um, dass wir nur tätig werden, wenn wir von den Urhebern ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht werden."
Anke Schierholz, Justitiarin der VG Bild-Kunst

Hobbyfotografen, die den Blue Port in Hamburg fotografieren und posten, müssen nun doch keine Gebühren an die VG Bild-Kunst bezahlen. Die Stadt gibt an, sich nun mit dem Künstler geeinigt zu haben. Bedingung ist, dass ihre Fotos des zurzeit blau illuminierten Hamburger Hafens nicht kommerziell genutzt werden.

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Shownotes
Blue Port und Bildrechte
Bilder posten – das kann kosten
vom 12. September 2019
Moderator: 
Ralph Günther
Autor: 
Martin Krinner, Deutschlandfunk-Nova-Reporter