Den Bildschirm oder den Laptop haben bestimmt einige von uns aus dem Büro mit ins Homeoffice genommen. Aber dürfen wir das überhaupt? Und wie ist die Lage, wenn wir ein paar Kugelschreiber oder eine Rolle Klopapier vom Arbeitgeber einstecken und mit nach Hause nehmen? Nele Urbach ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und sagt, dass sich das nicht pauschal beantworten lasse.

Nur weil wir denken, dass wir einen Anspruch auf eine bestimmte Homeoffice-Ausstattung hätten, bedeute das nicht, dass dem so ist, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nele Urbach. Für uns heißt das, dass wir nicht einfach unseren Schreibtisch im Büro einpacken und alles mit nach Hause nehmen dürfen.

"Ich muss erst nachweisen, dass der Küchenstuhl auf Dauer gesundheitsgefährdend ist und ich nicht befähigt bin, so meine Arbeit zu machen."
Nele Urbach, Fachanwältin für Arbeitsrecht über den Umfang der Ausstattung im Homeoffice

Unklar sei auch, welche Ausstattung wir wirklich benötigen, um "ordnungsgemäß von zu Hause" arbeiten zu können, so die Anwältin. "Das ist bei einem höhenverstellbaren Schreibtisch und einem ergonomischen Bürostuhl nicht so klar", erklärt sie. "Da müsste ich erst nachweisen, dass der Küchenstuhl auf Dauer gesundheitsgefährdend ist und ich nicht befähigt bin, so meine Arbeit zu machen – zum Beispiel durch attestierte Rückenschmerzen.

Große Gegenstände schriftlich festhalten

Urbach rät in jedem Fall alle größeren Sachen, die wir einvernehmlich vom Büro mit nach Hause nehmen, schriftlich festzuhalten. "Rechtlich gilt zwar das Mündliche, aber es ist die Frage, ob wir das beweisen können", so die Anwältin.

Viel sei dabei auch von der Unternehmenskultur abhängig. "Wenn bekannt ist, dass das so gemacht wird und der Arbeitgeber dazu nichts sagt, dann duldet er das", erklärt sie. "Dann wird er sich nicht mehr darauf berufen können, dass das Sie dazu nicht befugt sind."

Warum wir auch bei Kaffeetassen und Klopapier vorsichtig sein sollten

Doch es muss ja nicht immer gleich das halbe Büro sein, dass wir mit nach Hause nehmen. Kugelschreiber und Co. von der Arbeit mitgehen zu lassen gehört zumindest in Office-Serien irgendwie immer mit dazu und wird oftmals als Kavaliersdelikt angesehen.

"In vielen Arbeitsstellen ist geregelt, wie viele Stifte wem zustehen. Wenn man sich darüber hinaus bedient, kann das ein Kündigungsgrund sein."
Nele Urbach, Fachanwältin für Arbeitsrecht über den Diebstahl von Büromaterialien

In der Realität allerdings sei es häufig sehr genau geregelt, welche Büromaterialien welchen Menschen zustünden, erklärt die Anwältin. Wenn wir uns also darüber hinaus mit USB-Sticks. Papier und Corona-Tests eindecken, könnten wir im Zweifelsfall sogar eine Kündigung kassieren, so Urban. "Mein ganz klarer Rat: 'Vorsicht mit dem Eigentum von Arbeitgebern!", so die Anwältin.

Shownotes
Bürostuhl, Bildschirm, Laptop
Vom Büro ins Homeoffice: Das dürfen wir mitnehmen
vom 18. Januar 2022
Moderatorin: 
Rahel Klein
Gesprächspartnerin: 
Nele Urbach, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Autorin: 
Rebekka Endler, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin