In manchen Unternehmen ist es schon lange üblich, genau zu notieren, wann Angestellte mit der Arbeit anfangen und wann sie Feierabend machen – in anderen nicht. Seit kurzem ist es für alle verpflichtend. Das hat das Bundesarbeitsgericht noch einmal bestätigt.

Bereits im September hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden: Die Arbeitszeiten zu erfassen, ist Pflicht. Jetzt hat es das Urteil noch mal genauer begründet: Das wichtigste Argument dabei ist, dass der Europäische Gerichtshof 2019 entschieden hat, die Arbeitszeiten zu protokollieren. Seitdem ist es in der EU Pflicht.

"Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat sich darauf berufen und sinngemäß gesagt: Wir setzen mit dem Urteil in Deutschland das um, was auf europäischer Ebene beschlossen wurde."
Konstantin Köhler, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter

Mit der erneuten Bestätigung durch das Bundesarbeitsgericht gilt diese Regel nun also auch bei uns – und zwar rückwirkend seit dem Urteil im September 2022. "Alle Unternehmen müssen seitdem protokollieren, wer wann mit der Arbeit angefangen und wieder aufgehört hat", sagt Konstantin Köhler, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter.

Arbeitszeiterfassung: digital oder handschriftlich

Einen konkreten Plan, wie das umgesetzt werden soll, gibt es noch nicht. Ein entsprechendes Gesetz in Deutschland soll demnächst kommen. "Bis dahin, so schreiben es manche Arbeitsrechtsexperten, reicht eine einfache Excel-Tabelle oder zur Not sogar ein handschriftlicher Zettel", sagt Konstantin Köhler.

Was das für Arbeitnehmende bedeutet

Für die meisten Arbeitnehmer*innen bedeutet das Urteil wenig bis nichts, erklärt Konstantin weiter. Laut einer Umfrage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz wird die Arbeitszeit für rund 80 Prozent der Beschäftigten sowieso schon erfasst – entweder durch den Arbeitgeber oder sie notieren es selbst. Nur 20 Prozent der Arbeitnehmenden sagen: 'Meines Wissens wird die Arbeitszeit nicht dokumentiert.'

Um die Arbeitszeit zu erfassen, gibt es bereits Apps und digitale Systeme, die das sehr einfach machen, erklärt Konstantin Köhler. Vollautomatisch gehe das auch, etwa wenn wir zum Beispiel zu Arbeitsbeginn immer einen bestimmten Arbeitsschritt ausführen: Computer hochfahren oder eine Software starten oder eine Maschine. Dann lasse sich das eventuell automatisch mit einer Erfassung verknüpfen.

"Vielleicht ist der Zutritt zum Büro oder zur Produktionshalle schon elektronisch geregelt, dann lässt sich das manchmal auch mit der Arbeitszeiterfassung verknüpfen.“
Konstantin Köhler, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter

Aber natürlich gibt es sehr unterschiedliche Jobs: Wenn jemand morgens auf eine Baustelle fährt oder als Vertriebsmitarbeiterin den ganzen Tag durch die Gegend fährt, dann ist die automatische Zeiterfassung deutlich schwieriger.

Auch in Unternehmen, wo die Angestellten sehr flexibel arbeiten, könnte es problematisch werden. Vor allem aber, weil das Arbeitszeitgesetz das oft gar nicht erlaubt. "In vielen Fällen wird das heute halt einfach nicht dokumentiert, jetzt muss das aber dokumentiert werden", sagt Konstantin.

"Wenn Vertrauensarbeitszeit heißt, dass es total frei ist, also jemand arbeitet mal morgens, mal nachts, mittags mal drei Stunden Pause, dann wird es schon ziemlich schwierig."
Konstantin Köhler, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter

Unser Netzreporter sagt, dass demnächst wohl auch das Arbeitszeitgesetz überarbeitet werden soll. Der Digitalverband Bitkom habe mit Bezug darauf schon Stellung bezogen und für Flexibilität plädiert. "Er sagt in vielen Berufen gebe es keine klare Trennung zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten, und gerade in der digitalen Wirtschaft seien flexible Arbeitsbedingungen nötig beziehungsweise oft gewünscht", sagt Konstantin. Genau hier liege die Schwierigkeit, nun Lösungen zu finden, denn: Keine Arbeitszeiterfassung kann – je nach Unternehmen und Branche – auch unbezahlte Überstunden bedeuten.

Shownotes
Bundesarbeitsgericht
Alle Unternehmen müssen Arbeitszeit erfassen
vom 13. Dezember 2022
Moderatorin: 
Steffi Orbach
Gesprächspartner: 
Konstantin Köhler, Deutschlandfunk Nova