Dass Milch ein Mindesthaltbarkeitsdatum hat, versteht sich von selbst. Bei lange haltbaren Produkten wie Tee oder Reis könnte das MHD aber entfernt werden, schlägt Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir vor.

Ganz allgemein gilt: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ein Art Richtwert, das Verbrauchsdatum hingegen wird mit Tag X fällig. Im Handel bedeutet das für schnell verderbliche Produkte wie Fisch und Fleisch, dass sie mit der Aufschrift "zu verbrauchen bis" versehen sind und nach Ablauf dieses Datums nicht mehr verkauft werden dürfen.

Mindesthaltbarkeitsdatum vs. Augen-Nase-Mund-Check

Beim Mindesthaltbarkeitsdatum – kurz MHD – ist es nicht ganz so schwarz-weiß. Grundsätzlich gilt: Produkte werden nicht schlagartig ungenießbar, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist. Sie dürfen nach Ablauf des MHD auch noch im Supermarktregal liegen und verkauft werden.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist eine Garantie des Herstellers, dass das Lebensmittel bei richtiger Lagerung seinen Geruch, die Nährwerte und den Geschmack so lange beibehält. Um sich abzusichern, haben schneller verderblichere Lebensmitteln wie Joghurt oder Milch ein sehr knapp bemessenes MHD, denn die Hersteller sind für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich und müssen im Zweifel dafür haften, erklärt Katharina Holthausen von der Verbraucherzentrale NRW.

Darüber hinaus gibt es Lebensmittel, die kein Haltbarkeitsdatum haben müssen, beispielsweise Essig, Speisesalz und Kaugummi.

"Cem Özdemir will das Mindesthaltbarkeitsdatum von Lebensmitteln streichen, die lange haltbar sind. Damit will er vermeiden, dass noch genießbares Essen im Müll landet."
Jenny Gärtner, DLF-Nova-Moderatorin

Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, spricht sich nun dafür aus, die bereits vorhandenen Produktepalette ohne MHD zu erweitern um Lebensmittel wie Tee, Reis und Honig. Allerdings sieht er die Verantwortung hierfür bei der EU-Kommission, weil die Regeln für die gesamte Europäische Union gelten sollten.

Haltbarkeit selbst überprüfen

Das Bundeszentrum für Ernährung empfiehlt übrigens die Haltbarkeit auf eine ganz andere Art zu überprüfen und zwar mit dem sogenannten Augen-Nase-Mund-Check.

Am Beispiel eines im Kühlschrank länger herumgestandenen Gurkenglases sieht das so aus:

  • Deckel aufschrauben und erstmal reingucken
  • Wenn die Gurken und das Wasser noch ok aussehen, daran riechen
  • Stinkt die Flüssigkeit, dann: Finger weg von den Gurken!
  • Riecht es normal nach Essig und Gurken: Eine Gurke rausnehmen und ein kleines Stück vorsichtig probieren
  • Schmeckt die Gurke gut und ist ihre Konsistenz ok, sollte man sie essen können

Guten Appetit!

Shownotes
Bundesminister für Ernährung
Mindesthaltbarkeitsdatum: zum Teil unnötig
vom 24. Oktober 2023
Moderation: 
Jenny Gärtner
Gesprächspartnerin: 
Anna Maibaum, DLF-Nova-Reporterin