
© Imago | photothek (Symbolbild)

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Bundestag | 31. Januar 2025
Mutterschutz bei Fehlgeburten ausgeweitet
Bei einer Fehlgeburt hatten Frauen bislang erst Anspruch auf Mutterschutz, wenn die Schwangerschaft schon weit fortgeschritten war – nämlich ab der 24. Woche. Der Bundestag hat beschlossen, diesen Anspruch auszuweiten. Die Änderungen im Detail.