Die Urfassung von Mickey-Mouse ist seit Jahresbeginn gemeinfrei. Schon findet sich das sonst so saubere und jugendfreie Tier in einer völlig neuen Umgebung – KI hilft dabei.
Über Jahrzehnte hat die Firma Disney verhindern können, dass Mickey Mouse gemeinfrei wird. Jetzt es so weit. In den USA ist nun das Copyright auf die erste Version des Disney-Urtiers mit dem 01.01.2024 ausgelaufen. Diese älteste Version der Maus geht zurück auf den ersten Disney-Trick-Tonfilm "Steamboat Willie" von 1928.
Mit "Mickey's Mouse Trap" wird schon der erste Film beworben, der sich diese rechtliche Veränderung zunutze macht. Ein Killer mit Nagetier-Maske treibt darin sein grausiges Unwesen. Schon heute gibt es unzählige Variationen, Karikaturen und Verballhornungen der Ur-Maus (Stand 03.01.2023)
KI für neue Kontexte
Vieles davon wird mit KI-Tools produziert. Mit dem sehr cleanen Disney-Image und den sehr cleanen Disney-Inhalten haben diese Neuproduktionen wenig zu tun, sagt Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter Michael Gessat. Bildgenerierenden KI-Tools seien die richtigen Werkzeuge, die eigentlich so saubere Maus in neue Kontexte zu setzen.
Beispielsweise hat Pierre-Carl Langlais mit 96 Standbildern der Filme "Steamboat Willie", "Plane Crazy", und "Gallopin' Gaucho" eine Erweiterung der Bilderzeugungs-KI Stable Diffusion trainiert und die KI dann Bilder produzieren lassen, die Walt Disney so nicht vorgesehen hat – Mickey Mouse als Gangster, als Kiffer oder als Porno-Parodie.
Kein gesetzlicher Schutz mehr
Der Weg zur Gemeinfreiheit der Maus war weit. Zuletzt ist es Disney 1998 gelungen, eine Verlängerung der Schutzrechte durchzusetzen. Deswegen ist der Copyright Term Extension Act aus diesem Jahr auch heute noch als Micky-Maus-Schutzgesetz bekannt.
Doch bevor ihr nun loslegt mit dem eigenen Mickey-Mouse-Film: In Deutschland gelten andere Copyright-Schutzfristen als in den USA, warnt Michael Gessat. Als privater Gag gehe grundsätzlich alles, beim Posten in Social Media wäre er vorsichtig.
"Disney hat mehrmals, zuletzt wohl 1998 mit massivem Lobby-Einsatz jeweils eine Verlängerung der US-Copyright-Schutzfristen durchgesetzt."