Ein Gericht in Frankreich hat entschieden: Steam muss den Wiederverkauf von Spielen zulassen. Steam hält dagegen: Ein Download sei kein Kauf. Es werde lediglich ein Nutzungsrecht erworben. Deshalb sei Weiterverkaufen unzulässig.

Wer Computerspiele zockt, der weiß: Ohne einen Account bei einer Spieleplattform läuft nichts. Auch dann nicht, wenn die Titel als DVD im Laden gekauft wurden. Eine der bekanntesten Spieleplattformen ist Steam. Nicht nur Steam sagt: Spiele, die ihr bei uns digital kauft und downloadet, dürfen nicht weiterverkauft werden.

Das sieht ein Gericht in Frankreich anders und hat entschieden: Zumindest für EU-Bürger ist diese Klausel nicht zulässig.

Ein Punkt, in dem die Rechtsprechung in den USA und Europa komplett auseinander gehen. Ein großer Teil der hier genutzten Software kommt aus den USA. Das fängt schon bei Betriebssystemen wie Microsoft Windows an. Dort steht seit Jahrzehnten im Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA), dass man beim Kauf kein Eigentum an der Software erwirbt, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Damit dürfte man also Software nicht weiterverkaufen, denn sie gehört einem ja nicht. In Europa ist das aber anders. Da darf man die Software beziehungsweise die erworbene Lizenz weiterverkaufen. Vorausgesetzt, das Programm wird auf dem eigenen Rechner deinstalliert.

Steam hat bereits Berufung eingelegt

Genau so argumentiert auch das Gericht in Frankreich. Geklagt hatte die Verbraucherschutzorganisation "UFC-Que Choisir" - und zwar schon vor vier Jahren. Allerdings stammt das Urteil von einer relativ niedrigen Instanz und Valve, der Mutterkonzern von Steam, hat direkt Berufung eingelegt. Das heißt konkret: Bis zu einer höheren Entscheidung bleibt erstmal alles beim Alten. Die Download-Games dürfen nicht weiterverkauft werden.

Die Begründung von Steam: Mit dem Betrag, den Spielerinnen und Spieler auf der Plattform zahlen, erwerben sie nicht das Spiel selber, sondern lediglich ein Abo.

Das Gericht konnte das nicht nachvollziehen, denn obwohl in den Nutzungsbedingungen von Steam steht, dass man das Spiel nicht erwerbe, sondern eben nur die Nutzungsrechte, entsteht allein durch den Preis ein anderer Eindruck. Der Preis für den digitalen Download unterscheidet sich bei neuen Titeln nämlich nur geringfügig vom Kaufpreis einer DVD im Laden.

"Einerseits - warum soll man ein Spiel nicht weiterverkaufen sollen, wenn man es ausgespielt hat? Anderseits - das gefährdet natürlich schon massiv das Geschäftsmodell der Hersteller."
Michael Gessat, Deutschlandfunk-Nova-Reporter

Deutschlandfunk-Nova-Reporter Michael Gessat ist zwiegespalten, was das Urteil angeht. Denn zum einen, sagt er, ist es verständlich dass Spielerinnen und Spieler die Games weiterverkaufen wollen, wenn sie die durchgezockt haben. Auf der anderen Seite gefährde das aber das Geschäftsmodell der Hersteller. Denn der Verkaufspreis sei ja in Bezug auf die Entwicklungskosten kalkuliert. Manche Spiele seien aber je nach Skills schon nach ein paar Tagen durchgezockt - sie sind also nicht, wie zum Beispiel Computerprogramme, dauerhaft im Einsatz. Wenn es keine Einschränkungen beim Weiterverkauf geben darf, so Michael Gessat, könnte das zur Folge haben, dass die Erstverkaufspreise rapide ansteigen.

Michael Gessat sagt, Verluste bei den Einnahmen durch solche Weiterverkäufe könnten dazu führen, dass die Spieleentwickler nicht mehr wie bisher an Innovationen arbeiten könnten, weil dazu dann das Geld fehlt. Er sagt aber auch: Das muss juristisch besser festgezurrt werden. Viele Software-Hersteller setzen deswegen bereits auf Abo-Modelle, bei denen von vornherein klar ist: Der Inhalt funktioniert nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, danach ist dann wieder Kohle fällig, um das Abo zu erneuern.

Shownotes
Computerspiele
Ein Download ist kein Kauf - sagt Steam
vom 23. September 2019
Moderator: 
Till Haase
Autor: 
Michael Gessat, Deutschlandfunk Nova