Patrick S. und Susan K. sind ein Paar und Geschwister. Gemeinsam haben sie vier Kinder. Patrick wanderte ins Gefängnis und Susan durfte nur eines der Kinder behalten. Denn Inzest, der Sex zwischen engen Verwandten, ist in Deutschland verboten. Der Deutsche Ethikrat kommt jetzt zu dem Schluss: einvernehmlicher Sex zwischen volljährigen Geschwistern sollte nicht bestraft werden.

Dies empfiehlt der Deutsche Ethikrat in einer Stellungnahme. Das Strafrecht solle die Bürger und auch die Gesellschaftsordnung schützen, nicht aber moralische Standards für den Sex zwischen mündigen Bürgern festlegen.

Paragraf 173 soll geändert werden

Der Ethikrat empfiehlt deshalb, Paragraf 173 des Strafgesetzbuches zu ändern. Dort ist festgehalten, dass Sex zwischen Voll- und Halbgeschwistern oder auch zwischen Eltern, Großeltern und Kindern verboten ist - und mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann.

Inzest zwischen Eltern und Kindern soll weiterhin verboten bleiben. Der Ethikrat hat lediglich empfohlen, dass Sex zwischen Geschwistern nicht bestraft werden soll.

Die Politik muss die Empfehlungen nicht umsetzen

Das Inzestverbot wird bislang nicht nur moralisch begründet, sondern auch durch ein höheres Risiko genetischer Schäden für den Nachwuchs aus Beziehungen enger Verwandter. Der Ethikrat lehnt dieses Argument als nicht ausreichend ab. Dann müsste auch anderen Paaren verboten werden, Kinder zu bekommen - zum Beispiel, weil Erbkrankheiten vorliegen.

Die Empfehlung des Rats geht nun an die Bundesregierung und den Bundestag. Diese entscheiden, was daraus folgt. Die Politik muss die Empfehlungen nicht umsetzen.

Shownotes
Deutscher Ethikrat
Inzest unter Geschwistern nicht länger verbieten
vom 24. September 2014
Moderator: 
Till Opitz
Gesprächspartnerin: 
Anna Kohn (DRadio Wissen)