Das Auswärtige Amt hat eine Warnung an Deutsch-Türken mit doppeltem Pass ausgesprochen. Doppelte Staatsbürger, die in der Türkei verhaftet werden, könnten es schwerer haben, Hilfe zu bekommen.
Die tausenden von scheinbar willkürlichen Entlassungen und Verhaftungen in der Türkei haben auch die Deutsch-Türken in Deutschland sehr verunsichert. Erdogan-Anhänger denunzieren und rufen zu Boykotten von Menschen auf, die sie als Putschisten und deren Unterstützer sehen.
"Die Konsulatsbeamten können nicht auf das Strafverfahren selbst einwirken, egal, wie berechtigt oder unberechtigt das ist."
Urlauber, die in die Türkei fliegen wollten, suchen sich ein anderes Reiseziel. Wer als Deutsch-Türke aber regelmäßig ins Land reist, um die eigene Familie zu besuchen, steht nun vor einem Dilemma. Als aktuellem Hinweis warnt das Auswärtige Amt, dass "kein konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt." Dadurch steigt die Verunsicherung bei den Deutsch-Türken, die sich fragen, wie sicher es noch ist, in die Türkei zu reisen.
Im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963 heißt es, Konsularbeamten dürfen sich nicht in die inneren Angelegenheiten des Landes einmischen. Darauf könnte sich die Türkei berufen."
170 Staaten einigten sich 1963 im Wiener Abkommen darauf, wie sehr Konsulatsmitarbeiter sich einmischen dürfen. Dabei wurde aber nicht zwischen Menschen unterschieden, die nur einen oder zwei Pässe haben. In solch einem Fall könnte sich die Türkei auf die türkische Staatsbürgerschaft des Verhafteten berufen, sagt der Jurist und Journalist Christian Rath. Deutschland hat sich in der Vergangenheit schon für deutsche Staatsbürger eingesetzt und beispielsweise die USA verklagt. Diese Fälle werden dann vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag verhandelt.