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Anfang Februar entfallen einige Corona-Regeln. Auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung endet. Die Arbeitgeber entscheiden wieder selbst, zum Beispiel über Abstandsregeln. Das kann auch Auswirkungen auf das Homeoffice haben.

Seit Oktober 2022 waren Arbeitgeber*innen verpflichtet, Hygienekonzepte aufzustellen. Damit wurde geregelt, ob eine Maskenpflicht galt, wie viele Menschen in einem Raum arbeiten durften, das Einhalten von Abständen und anderes mehr.

"Das alles ist jetzt praktisch aufgehoben", sagt Wirtschaftsjournalist Nicolas Lieven. Firmen können Arbeitnehmer*innen sogar verbieten, eine Maske zu tragen. Zum Beispiel, wenn Betriebe finden, dass das dem Kontakt mit der Kundschaft schadet.

Der Wegfall der Hygienekonzepte hat auch Folgen für das Homeoffice. Denn die Regeln für das Arbeiten zu Hause wurden in vielen dieser Konzepte berücksichtigt. Die gesetzliche Pflicht, den Arbeitnehmenden Homeoffice zu ermöglichen, galt schon seit März 2022 nicht mehr. Und nun sei in vielen Betrieben Homeoffice "praktisch nicht mehr vorgesehen", so der Journalist.

Wenn das Homeoffice nicht mehr erwünscht ist

Teils haben die Betriebsräte in Unternehmen bereits Lösungen ausgehandelt. Generell gilt aber, dass Arbeitgeber*innen darauf bestehen können, dass Arbeitnehmende aus dem Homeoffice zurückkehren. Deshalb sei es wichtig, individuelle Vereinbarungen zu treffen, so Nicolas Lieven.

"Man muss jetzt individuelle Vereinbarungen treffen. Und auf den 'good will' des Arbeitsgebers hoffen."
Nicolas Lieven, Wirtschafsjournalist

Das Aushandeln kann teils zu Konflikten führen. Umfragen unter Beschäftigten zeigen, dass zwei Drittel der Befragten weiterhin im Homeoffice arbeiten wollen - zumindest an einzelnen Tagen. Doch die Realität sehe anders aus, sagt Nicolas Lieven: "Jetzt haben wir ungefähr noch jeden Vierten, der zum Teil im Homeoffice arbeiten kann."

Aspekte, die für und gegen das Homeoffice sprechen

In welchem Umfang Unternehmen Homeoffice ermöglichen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

  • Ein Punkt: Unternehmen können nicht nur Miete, sondern auch Energiekosten sparen, wenn sie weniger Büros brauchen.
  • Andererseits sorgen sich Unternehmen um die Produktivität, die im Homeoffice abnehmen könnte - obwohl sich diese Sorge bisher nicht bestätigt hat.

Unter den Arbeitnehmer*innen sind außerdem einige auch froh, dass das Arbeiten zu Hause ein Ende hat. Entweder, weil daheim einfach nicht genug Platz war oder auch, weil sie soziale Kontakte vermisst haben.

Es gibt kein Recht auf Homeoffice

Wer unbedingt auch weiterhin von zu Hause arbeiten will, der hat - je nach Branche - gute Chancen, etwa wenn Fachkräftemangel herrscht und das Arbeiten von extern gut möglich ist.

Ein Recht auf Homeoffice gibt es aber nicht und wird es wohl so bald auch nicht geben. Im Koalitionsvertrag ist lediglich ein "Erörterungsanspruch" für mobiles Arbeiten enthalten. Das heißt, Arbeitgeber müssen sich mit der Frage Homeoffice befassen, aber nicht zustimmen.

Welche Corona-Regeln sich noch geändert haben

Mit dem 2. Februar 2023 haben sich noch weitere Corona-Regeln geändert. So gilt deutschlandweit keine Maskenpflicht mehr im Fernverkehr der Bahn. Im Nahverkehr hatten einzelne Bundesländer die Pflicht bereits abgeschafft. Jetzt ziehen die übrigen Bundesländer nach, wie zum Beispiel Bremen, Hessen oder Brandenburg. In Nordrhein-Westfalen war am 1. Februar Schluss mit der Maske.

Klickt auf Play für das ganze Gespräch mit Julian Kuper aus dem Deutschlandfunk-Nova-Nachrichtenteam
"Egal ob du in München in den ICE steigst, in Dresden in die S-Bahn oder in Dortmund in den Flixbus: Überall ist die Maske ab heute keine Pflicht mehr."

Die Maskenpflicht bleibt für Arzt-Besuche bestehen: Hier ist das Tragen einer FFP2-Maske vorgesehen. Das gilt auch für den Besuch von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Außerdem braucht es einen negativen Corona-Test. Diese Regeln gelten zunächst bis zum 7. April 2023.

Die Isolationspflicht wird in den Bundesländern noch kurzfristig unterschiedlich geregelt. Allein in Berlin, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern gilt, dass man zu Hause bleiben muss, wenn man positiv getestet ist. Sachsen hebt diese Pflicht ab dem 3. Februar auf, in Berlin soll das ab dem 13. Februar geschehen. In Mecklenburg-Vorpommern vermutlich Ende Februar 2023. Ausnahmen gelten für Menschen, die in Gesundheitsberufen tätig sind.

Shownotes
Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung
Was sich für das Homeoffice ändert
vom 02. Februar 2023
Moderatorin: 
Diane Hielscher
Gesprächspartner: 
Nicolas Lieven, Wirtschaftsjournalist