Himbeeren und Vanille versprechen ein leckeres Früchtetee-Erlebnis. Blöd nur, wenn nicht das drin steckt, was auf der Verpackung abgebildet ist.
Der Bundesverband der Verbraucherschützer hat gegen die irreführende Verpackungsgestaltung der Firma Teekanne zu ihrem Produkt "Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer" geklagt. Zu sehen sind auf der Verpackung eben Himbeeren und Vanilleblüten. Sieht hübsch aus und verleitet uns, die Packung in den Einkaufswagen zu legen.
Enthalten sind in dem Tee aber nicht einmal Aromen von Himbeeren und Vanille, sagen die Verbraucherschützer, sondern lediglich "natürliche Aromen mit Himbeer- und Vanillegeschmack". Diese natürlichen Aromen werden aus Rohstoffen wie Holzspänen gewonnen. Demnach ist rein gar nichts in dem Tee enthalten, was annähernd etwas mit Himbeeren oder Vanille zu tun hat. Irrführend, klagen die Verbraucherschützer. Der Klage haben Richter des Europäischen Gerichtshofs stattgegeben.
Der feine, kleine Unterschied
Woran können wir nun erkennen, ob das drin ist in der Packung, was außen drauf steht? Jakob Vogel von den Wissensnachrichten sagt, dass es beispielsweise heißen muss: natürliches Orangenaroma. Das bedeutet, dass zu 95 Prozent das Aroma aus Orange besteht. "Natürliches Aroma" ist jedenfalls alles andere als Orange.
Es muss drin sein, was drauf steht
Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung müssen die Angaben auf der Verpackung zutreffend sein. Das Produkt muss den beschriebenen Eigenschaften, Zusammensetzung, Menge und Herkunft der Zutaten entsprechen. Die Verpackung darf nicht vorgaukeln, das eine bestimmte Zutat enthalten sei, die gar nicht enthalten ist. Wie Surimi, das Krebsfleischimitat, das nicht als Krebsfleisch verkauft werden darf.
Mehr über das Urteil des EuGH:
- Was drauf steht, muss auch drin sein | Bericht auf wdr.de