Facebook und Co. sollen wort- und sinngleiche Hasspostings selbst erkennen und löschen – dafür plädiert der Generalanwalt des EuGH. Der Einschnitt ist groß, aber das Verfahren bleibt für die Betroffenen kompliziert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) könnte Anbieter verpflichten, aktiv nach Inhalten zu suchen, die gemeldeten Hasskommentaren ähneln. Der Einschnitt wäre groß: Bisher konnten Plattformen auf die E-Commerce-Richtlinie der EU verweisen. Dort ist geregelt, dass Provider erst aktiv werden müssen, wenn sie auf rechtswidrige Beiträge hingewiesen werden.
Geklagt hatte die frühere österreichische Grünen-Chefin Eva Glawischnig. Auf Facebook wurde das Foto der Politikerin neben einem Begleittext mit dem Titel “Gründe: Mindestsicherung für Flüchtlinge soll bleiben“ gepostet. Unter diesem Post wurde die Politikerin massiv angefeindet und beleidigt – zum Beispiel mit den Worten “miese Volksverräterin“.
"Der Oberste Gerichtshof in Österreich will von den EU-Richtern wissen, ob Facebook verpflichtet werden kann, weltweit nach ähnlichen Beleidigungen in diesem Zusammenhang zu suchen."
Das Verfahren bleibt kompliziert
Generalanwalt Maciej Szpunar unterscheidet in seinen Schlussanträgen zwischen wort- und sinngleichen Beiträgen. Ein wortgleicher Beitrag könnte zum Beispiel "miese Volksverräterin" sein. Die Suche nach dem exakt gleichen Ausdruck soll im gesamten Netzwerk weltweit erfolgen – unabhängig davon, um welche Nutzerinnen und Nutzer es dabei geht. Nach sinngleichen Inhalten müssen die Netzwerke nur in den Beiträgen desselben Autors oder derselben Autorin suchen.
Beleidigende Inhalte müssen weiterhin beim Betreiber gemeldet werden. Erst wenn eine Klage von den Betroffenen folgt, können die Gerichte von den Netzwerken verlangen, aktiv widerrechtliche Inhalte aufzuspüren. Diese Einschränkung basiert auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Vor allem kleinere Anbieter wären mit den Anforderungen sonst überfordert.
Die Schlussanträge sind noch kein Urteil. In vier von fünf Fällen folgen die Europarichter allerdings dem Plädoyer der Generalanwälte. Es ist also wahrscheinlich, dass es so kommt – aber nicht 100 Prozent sicher. Sicherheit gibt es erst nach dem Urteil in einigen Monaten.
"Die Parteien lassen mittlerweile schon die Sektkorken knallen, wenn der Generalanwalt das Plädoyer in ihrem Sinne hält."
Viele Fragen sind aber noch offen: Was wäre, wenn jemand die Beleidigung in einem Beitrag zitiert, um damit zum Beispiel den Hass im Netz zu kritisieren? Und wie soll gelöscht werden – automatisiert oder noch von Hand?
Kritik äußern nicht nur die Plattformbetreiber selbst, sondern auch Datenschützerinnen und Datenschützer. Sie warnen vor einer Aushöhlung der Meinungs- und Netzfreiheit: Die Regelung sei der Weg in Richtung weltweiter Uploadfilter für Inhalte.