• Dlf Audiothek
  • ARD Audiothek
  • Spotify
  • Apple Podcasts
  • YouTube Music
  • Abonnieren

Ein Nutzer schreibt von "linken Systemmedien", Facebook löscht den Kommentar, ein Gericht widerspricht. Jetzt geht es um die große Frage, was Facebook eigentlich darf und was nicht.

Ein Gericht hat entschieden, dass ein gelöschter Facebook-Kommentar wiederhergestellt werden muss. Das ist gleich aus mehreren Gründen interessant:

Zum einen geht es in Gerichten normalerweise um die Forderung, bestimmte Inhalte zu löschen. In diesem Fall ist es umgekehrt: Der User, der den gelöschten Kommentar verfasste, wollte ihn zurückhaben. Zum anderen geht es um die große Frage, was Facebook eigentlich alles darf und was nicht - also inwiefern das Netzwerk welche Hausregeln festlegen und durchsetzen darf.

Der gelöschte Kommentar bezog sich auf einen Bericht über Äußerungen des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban zur Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland. Ein Nutzer schrieb dazu wörtlich:

"Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über 'Facharbeiter', sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt."

"Damit das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gelten könnte, müsste ein Straftatbestand erfüllt sein. Das ist beim vorliegenden Kommentar meiner Ansicht nach nicht gegeben."
Martina Schulte, Deutschlandfunk Nova

Facebook löschte den Kommentar mit der Begründung, dass er gegen die Gemeinschaftsstandards verstoße - also gegen die eigene Hausordnung, die unter anderem Hassbotschaften und Gewaltaufrufe verbietet. Außerdem wurde der User für 30 Tage gesperrt.

Der Betroffene zog vor Gericht und bekam recht: Facebook muss den Kommentar wiederherstellen. Das ist noch nicht passiert (Stand 13.04.), die Sperrung wurde aber aufgehoben. Die "Legal Tribune Online" schreibt, dies sei "vermutlich die erste Entscheidung dieser Art in Deutschland".

Facebooks Gemeinschaftsstandards gegen Recht auf Meinungsfreiheit

Facebook hat die Löschung mit seinen Gemeinschaftsstandards begründet und nimmt keinen Bezug auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das sogenannte rechtswidrige Meinungsäußerungen regelt. In diesem Fall geht es um eine andere Frage, die der Tagesspiegel so formuliert: "Wie ist damit umzugehen, wenn Facebook Einträge löscht, die gar nicht strafbar sind?"

Der Anwalt des Klägers argumentiert, Facebooks Gemeinschaftsstandards stünden nicht über dem deutschen Recht, speziell dem Recht auf Meinungsfreiheit.

Facebook ein Medium?

Wenn Facebook die Möglichkeit behalten wollte, stets selbst zu entscheiden, welche Inhalte gelöscht werden und welche nicht, könnte es Parallelen zu einem Online-Medium ziehen, das in der Kommentarfunktion Kommentare nach eigener Entscheidung löschen kann.

Sollte sich Facebook selbst allerdings als eine Art Medium betrachten, was es bisher vermeidet, müsste es sich zum Beispiel gewissen journalistischen Standards verpflichten und trüge dann mehr Verantwortung für die publizierten Inhalte.

Shownotes
Einstweilige Verfügung
Gericht: Facebook muss gelöschten Kommentar wiederherstellen
vom 13. April 2018
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartnerin: 
Martina Schulte, Deutschlandfunk Nova