Über Farben kann man sich streiten. Meistens geht es dann aber um den Geschmack. Aber auch Firmen streiten sich über Farben. Aktuell die beiden Banken Santander und die Sparkasse. Es geht um das Rot in ihren Firmenlogos. Das klingt absurd, doch solche Auseinandersetzungen sind nicht selten. Aber wann kann eine Firma Besitzansprüche stellen?
Dass sich Firmen um Farben streiten, klingt schon ein wenig komisch. Aber in der Marktwirtschaft versteht man keinen Spaß, schon gar nicht, wenn es um die direkte Konkurrenz geht. Einer, der sich mit Farben sehr gut auskennt, ist der Künstler Rozbeh Asmani. Er hat sich im Rahmen einer Ausstellung intensiv mit Farbmarken auseinandergesetzt, die beim Deutschen Marken- und Patentamt eingetragen sind.
Asmani weiß, um welche Farben es besonders viel Streit gibt: "Man schützt die Farbe nicht universell, sondern in Kombination mit einer Ware oder einer Dienstleistung. Dadurch gibt es natürlich verschiedene Streitfälle.“
Beispiel Schokoriegel
Gerne gestritten wird sich beispielsweise um das Nivea-Blau oder das Langenscheidt-Orange-Gelb, so der Künstler. Probleme gibt es dann, wenn Produkte im selben Segment konkurrieren. Wir alle kennen das Milka-Lila. Wenn ihr einen neuen Schokoriegel auf den Markt bringen wollt, dann auf keinen Fall in diesem Farbton, denn: "Die Farbe wird in dem Warensegment 31 Schokoladenwaren geschützt und schließt damit alle anderen Konkurrenten erst mal aus“, so Asmani. Für Produkte aus einem anderen Segment gilt das nicht.
Wie kann eine Firma eine Farbe für sich beanspruchen?
Es muss nachgewiesen werden, dass die Bevölkerung ein Produkt mit der Farbe assoziiert. Dafür werden dann extra Gutachten angefertigt, sagt Rozbeh Asmani. Beim Milka-Lila ist der Zusammenhang klar. Und auch das Telekom-Magenta kennt jeder. Magenta hat sich mittlerweile sogar als eigener Farbton im Ral-Farbfächer durchgesetzt. Aber keine Sorge, wenn ihr eure Wände jetzt in diesem Ton streichen wollt: Die Telekom wird dafür keine Provision erhalten.
Aktuell streiten sich Santander und die Sparkasse um das Rot in ihren Firmenlogos. Nach dreijährigem Rechtsstreit entscheidet jetzt der Bundesgerichtshof, wem die Farbe gehört. Wer sich als Start-Up eine Farbe sichern will, der muss verschiedene Kriterien erfüllen. "Gar nicht so einfach“, sagt Azami, der das für sich durchgespielt hat: Sie muss grafisch darstellbar sein. Die Farbe darf auch nicht das Produkt charakterisieren.
"Eine weiße Verpackung für Milch ist nicht wirklich zu schützen, weil Milch selber weiß ist."