An den fünf größten deutschen Airports sind im vergangenen Jahr 28.115 Flüge ausgefallen oder mehr als drei Stunden verspätet gestartet oder gelandet. Das war ein Zuwachs um 12 Prozent im Vergleich zu 2012, berichtet die "Saarbrücker Zeitung".

4,8 Millionen Passagiere waren betroffen. Welche Ansprüche man bei Flugausfällen oder Verspätungen hat, hat uns Jonas Swarzenski verraten, er ist Anwalt und Leiter der Rechtsabteilung von flightright, einem Portal für Fluggastrechte.

"Wir gehen davon aus, dass der Anstieg der Verspätungen mit dem Anstieg der generellen Flugverbindungen zu tun hat. Außerdem kommt es zu Überlastungen von Flughäfen, gerade auch in Berlin."
Jonas Swarzenski, Anwalt für Fluggastrechte

Wenn man das Pech hat, von einem Flugausfall oder einer massiven Verspätung betroffen zu sein, kann man auf eine finanzielle Entschädigung hoffen. Ab wann man sie bekommt, legt die europäische Fluggast-Verordnung fest.

"Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie mehr als drei Stunden zu spät am ursprünglich gebuchten Ziel ankommen."
Jonas Swarzenski

Wie viel Geld der Passagier bekommt, hat nichts mit dem ursprünglichen Flugpreis zu tun - und auch nichts damit, wer das Ticket bezahlt hat, erklärt Jonas Swarzenski.

"Je nach Flugstrecke gibt es 250 Euro bei einer Strecke von 1500 Kilometern, 400 Euro bei einer Strecke von bis zu 3500 Kilometern und 600 Euro bei einer Strecke von über 3500 Kilometern."
Jonas Swarzenski
Shownotes
Fluggastrechte
Wenn der Flieger nicht fliegt
vom 19. August 2014
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Jonas Swarzenski