Schlangen fressen Tiere. Aber heißt das auch, dass Schlangenhalter lebende Mäuse an sie verfüttern dürfen? Mit dieser Frage beschäftigt sich jetzt ein Münchner Gericht.
Verhandelt wird der Fall einer Schlangenbesitzerin aus München. Sie hatte gegen einen Bescheid der Stadt geklagt, der es ihr verbot, lebende Tiere zu verfüttern. Im Kern geht es bei dem Prozess um die Abwägung zweier Paragraphen aus dem Tierschutzgesetz:
- Paragraf 1 besagt: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."
- In Paragraf 2 heißt es: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen."
Aus Mangel an Alternativen
Einerseits heißt das, dass das Tier durch die Tötung der Schlange einen Angst- und schmerzvollen Tod vor sich hat. Andererseits würde eine Schlange auch auf diese Weise in freier Wildbahn töten. Markus Baur, Leiter der Auffangstation für Reptilien München weiß um die Grauzone, die sich aus dieser Regelung ergibt. Zum einen hat der Tierhalter eine Verantwortung gegenüber der Schlange, zum anderen aber auch gegenüber der Maus.
"Das Jagen der Schlange kann ich auch mit einem aufgetauten, körperwarmen toten Beutetier simulieren, indem ich das Futtertier bewege."
In München gilt daher: "Lebende Mäuse dürfen nur noch an die Schlangen verfüttert werden, die trotz Futter-Umstellungsversuchen keine toten Mäuse annehmen." So setzt Markus Baur meist tote, tiefgefrorene Mäuse zur Fütterung ein. Wenn sich aber eine Königspython schlicht weigert, die bereits leblose Nahrung zu essen, greift er auf lebende Tiere zurück. Auch hier gibt es Regeln: Nicht länger als zehn Minuten hat die Schlange Zeit, das Tier zu fressen. Und der Schlangenbesitzer muss bei der Fütterung dabei sein und darauf achten, dass es keinen langen Todeskampf der Maus gibt.
"Es gibt aus Sicht der Maus, keinen Unterschied, ob sie Heimtier ist oder in drei Wochen verfüttert wird. Daher sollte man bei Futtermäusen dringend eine artgerechte Haltung einhalten."
Theoretisch gibt es noch die Möglichkeit, lebende Tiere zu halten und selbst zu töten. Schmerzfrei ist aber auch das nicht. "Im Moment werden die Mäuse primär mit CO2 vergast", so Markus Baur. Wie die Lebendfütterung gesetzlich einzuordnen ist, wird das Gericht entscheiden müssen. Keine leichte Entscheidung - dass es ein Happyend für die Maus gibt, ist sehr unwahrscheinlich.