Billige Preise im Supermarkt sind auf den ersten Blick attraktiv, gehen aber oft auf Kosten der Landwirte und Lebensmittelzulieferer. Ein neues Gesetz soll die unfairen Handelspraktiken jetzt eindämmen.

Laut Bundeskartellamt werden rund 85 Prozent aller Lebensmittel im deutschen Einzelhandel von den vier Supermarktketten Edeka, Rewe, Aldi und der Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland verkauft. Deshalb liegt bei diesen Ketten auch die Macht, die Preise der Lebensmittel so zu drücken, wie sie es wollen, erklärt Wirtschaftsjournalistin Katja Scherer.

Damit setzen die Supermarktketten alle unter Druck, die entlang der Lebensmittellieferkette arbeiten: Molkereien, Marmeladenhersteller, Tiefkühlkosthersteller, die deutschen Landwirtinnen und Landwirte, aber auch die Kaffeebauern von Übersee. Ein neuer Gesetzentwurf soll dem entgegenwirken und unfaire Vertragsbedingungen verbieten.

Unfaire Vertragsbedingungen und Dumping-Preise

Die Nichtregierungsorganisation Oxfam hat dazu vor kurzem eine anonyme Umfrage bei den Lebensmittelherstellern und Landwirtinnen- und wirten durchgeführt und 40 typisch unfaire Vertragsbedingungen festgestellt.

Beispielsweise müssen Zulieferer den Supermärkten häufig eine Entschädigung zahlen, wenn Waren mit einem Verfallsdatum im Laden übrig bleiben oder der Verkauf der Ware nicht so gut läuft, wie es sich der Händler erwartet hat, berichtet Katja Scherer.

"Zulieferer müssen den Supermärkten oft eine Entschädigung zahlen, wenn Waren mit Verfallsdatum übrig bleiben oder die Verkaufszahlen insgesamt nicht so gut sind, wie vom Händler erwartet."
Katja Scherer, Wirtschaftsjournalistin

In anderen Fällen haben Lieferanten berichtet, sie müssten Investitionen wie beispielsweise den Umbau einer Filiale mitbezahlen, der eigentlich nur den Supermarkt selbst betrifft.

Laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium kommt es zudem oft vor, dass Supermarktketten Aufträge noch sehr kurzfristig stornierten und die Landwirtinnen und Landwirte dann auf ihrer Ware sitzen bleiben. Da diese so kurzfristig meist keine anderen Abnehmer für frische Waren finden können, landen die Produkte im Zweifelsfall auf dem Müll, sagt Katja Scherer.

Großes Abhängigkeitsverhältnis

Wer mit Landwirtschaft sein Geld verdient, hatte bisher neben dem Demonstrieren nur wenige Möglichkeiten, sich gegen die bestehenden Methoden zu wehren. Denn das Abhängigkeitsverhältnis ist einfach zu groß. Würden die Lebensmittelhersteller und Landwirtinnen die Vertragskonditionen nicht akzeptieren, werden sie eben mit neuen Lieferanten ausgetauscht.

"Es gibt die großen Supermarktketten und denen gegenüber viele austauschbare Lebensmittelhersteller und Landwirte. Und wenn die Vertragskonditionen ablehnen, suchen sich die Supermarktketten einfach wen anderen, der liefert."
Katja Scherer, Wirtschaftsjournalistin

Verbot einiger Handelspraktiken

Der neue Gesetzentwurf soll den unsicheren Arbeitsbedingungen der Lieferanten und Landwirte entgegenwirken. Handelspraktiken wie das kurzfristige Stornieren oder das zu späte Bezahlen der Ware sollen ganz verboten werden.

Andere Vertragsbedingungen sollen nur noch dann erlaubt sein, wenn Landwirtinnen und Supermärkte sie explizit miteinander vereinbart haben. So zum Beispiel die Regel, dass Supermärkte unverkaufte Ware an die Zulieferer zurückgeben können, ohne sie dafür zu bezahlen.

Gesetz mit vielen Spielräumen

Das geplante Gesetz, das bis zum 1. Mai in Kraft treten soll, lässt den Supermarktketten also immer noch viel Spielraum. Das kritisiert auch Maria Wiggerthale von Oxfam. Die Supermärkte könnten ihren Lieferanten immer noch genügend unfaire Bedingungen aufdrängen, gegen die sie sich nicht wehren könnten.

"Wenn Bauern und Lieferanten unfairen Handelsbedingungen ausgesetzt sind, die nicht in der Verbotsliste des Gesetzes stehen, können sie auch keine Beschwerde dazu einreichen."
Marita Wiggerthale, Referentin für Welternährung und globale Agrarfragen bei Oxfam

Auch Klaus-Peter Feller von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie geht das geplante Gesetz nicht weit genug. Er fordert daher, dass noch mehr Handelspraktiken explizit verboten werden sollen. Zudem sollten die Verbote für alle Unternehmen im Lebensmittelhandel gelten. Das neue Gesetz betrifft bisher nur die Unternehmen, die maximal 350 Millionen Euro im Jahr umsetzen. Die großen Supermarktketten sind deshalb von dem neuen Gesetz kaum betroffen.

Shownotes
Gegen unfaire Vertragsbedingungen
Supermarkt-Lieferanten sollen mehr Schutz per Gesetz erhalten
vom 08. März 2021
Moderatorin: 
Steffi Orbach
Gesprächspartnerin: 
Katja Scherer, Wirtschaftsjournalistin