Ein Schnäppchen in den Kleinanzeigen, das zu gut klingt, um wahr zu sein, sollte uns zur Vorsicht mahnen. Wenn es trotzdem mal schiefläuft und wir im Netz auf Betrüger reingefallen sind, gibt es einige Dinge, die wir tun können, um unser Geld zurück zu bekommen.

Waren, die nie existiert haben, aber im Netz über ein Anzeigenportal feilgeboten und dann auch gekauft wurden - mit dieser Masche haben drei Betrüger aus Hessen rund 900.000 Euro eingenommen. Die Männer wurden aber schließlich erwischt und müssen sich nun vor Gericht verantworten.

Wer im Netz Waren von privaten Verkäufer*innen oder dubiosen Onlineshops kauft, sollte immer darauf gefasst sein, dass es sich dabei auch um Betrug handeln könnte. Wer die Produkte dann beispielsweise mit Paypal über die Option "Familie/ Freunde" kauft, hat dann kaum Chancen, das Geld zurückzubekommen, wenn die Artikel nicht ankommen, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Sarah Brendel.

Bezahlen mit Käuferschutz erhöht bei Betrug die Chancen, Geld zurückzubekommen

Wer per Paypal zahlt, hat die Möglichkeit, über die App einen Käuferschutz zu beantragen. Rechnungen mit Käuferschutz zu begleichen oder zum Beispiel das Bezahlsystem des Portals Kleinanzeigen zu nutzen, macht Onlinekäufe mitunter ein wenig sicherer. Wenn die Ware nicht kommt, sollte der Käufer den Verkäufer anschreiben und darüber informieren.

"Wir haben so ein Mantra, das heißt: Gier frisst Hirn. Wenn das Angebot zu gut ist, um wahr zu sein, dann ist es das vielleicht auch nicht. Wenn die Ware sonst immer das Doppelte kostet, dann muss man schon hinterfragen, was der Sinn der Sache ist."
David Riechmann, Verbraucherzentrale NRW

Darüber hinaus empfiehlt es sich Screenshots von der Transaktion machen und auf Anfragen von Paypal zum Beispiel schnell zu reagieren. Denn oft räumt einem der Bezahldienst nur wenige Tage ein. Bei der Kleinanzeigen-Bezahlfunktion funktioniere das ähnlich, sagt unsere Reporterin.

Wer per Kreditkarte gezahlt hat, hat zudem die Möglichkeit, ein sogenanntes Charge-Back-Verfahren anzustoßen und eventuell auf diesem Weg sein Geld zurückzubekommen.

Mögliche Red Flags bei Onlinekäufen

Kosten die Produkte ein Vielfaches weniger als üblich, sollten wir das ruhig hinterfragen, sagt David Riechmann von der Verbraucherzentrale NRW. Außerdem ist große Vorsicht bei externen Links geboten, die uns für die Zahlung zugeschickt werden. Denn die können uns auf Fakeseiten führen, die wie eine Bezahlseite von Paypal oder die Seite einer Bank aussehen.

Betrug kann auch vermieden werden, wenn wir nachfragen, ob wir die Sachen auch persönlich abholen können. Misstrauisch darf es uns stimmen, wenn der Verkäufer dann Ausreden sucht oder sagt, dass er sich zurzeit im Ausland befinde.

Marken- und Technikprodukte vor dem Kauf prüfen

Besonders bei Marken- oder Technikprodukten kann man schnell an Fälschungen oder defekte Sachen geraten. Deswegen sollten wir diese vor Ort genau testen und prüfen. Es besteht auch die Möglichkeit einen Kaufvertrag oder einen Zeugen mitzunehmen, wenn wir die Produkte persönlich abholen. Zumindest gibt uns das die Möglichkeit, zu dokumentieren in welchem Zustand die Gegenstände beim Kauf waren.

"Mal testen, ob das überhaupt möglich wäre die Ware auch abzuholen oder sagen ich hab einen Bekannten, der könnte die Ware abholen. Wenn dann Ausreden kommen und die sagen: 'Nee wir machen das nur auf diesem Weg oder ich bin grad im Ausland', dann ist das schon eine Alarmglocke."
David Riechmann, Verbraucherzentrale NRW
Shownotes
Betrug im Netz
Was wir tun können, wenn wir beim Onlinekauf betrogen werden
vom 28. Juni 2023
Moderation: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartnerin: 
Sarah Brendel, Deutschlandfunk Nova