Mann und Frau reichen als Geschlechtsangaben nicht aus – so hat das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Herbst geurteilt. Die Richter haben damit die Regierung gezwungen, neben "männlich" und "weiblich" weitere Optionen zuzulassen.

Ein neuer Referentenentwurf des Innenministeriums sieht jetzt vor, dass in Zukunft auch die Kategorie "weiteres" eingetragen werden kann, allerdings nur bei intergeschlechtlichen Menschen und auch nur dann, wenn es ein medizinisches Gutachten gibt.

Jens Brandenburg ist Sprecher für die Rechte von schwulen, lesbischen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtliche Menschen in der FDP-Bundestagsfraktion. Er findet es erst einmal gut, dass die Bezeichnung "anderes" aus einem früheren Entwurf vom Tisch ist. Die wurde von Betroffenen als sprachliche Ausgrenzung empfunden. "Weiteres"  mache für ihn deutlich, dass es um eine gleichwertige Option neben männlich und weiblich gehe.

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Jens Brandenburg, LSBTI-Sprecher der FDP

Den Referenten-Entwurf sieht der FDP-Politiker aber sehr kritisch, vor allem, dass dieser auf ärztliche Gutachten setzt und damit so tue, als ob das Geschlecht eine rein medizinische Indikation sei. Er empfindet ärztliche Gutachten in diesem Fall als Schikane.

"'Es ist eine Gängelung intergeschlechtlicher Menschen, wenn man ihnen nicht zutraut, selbst zu entscheiden, welches Geschlecht sie haben."
Jens Brandenburg, LSBTI-Sprecher der FDP

Jens Brandenburg hat bei dem Gesetzentwurf den Eindruck, dass die Referenten sehr gut vorgearbeitet hätten. Denn im Entwurf sei die Rede von der "Entwicklung einer eigenen Geschlechtsidentität", von einer "eigenständigen Einordnung seiner selbst" und sogar vom "höchst-persönlichen Charakter der Entscheidung über die Geschlechtsidentität". 

Ärztliches Gutachten als politisch motivierte Forderung

Die Forderung nach dem ärztlichen Gutachten ist für Jens Brandenburg rein politisch motiviert. Er vermutet, das CSU-geführte Innenministerium kenne die Lebensrealität intergeschlechtlicher Menschen nicht und wolle deshalb das Thema in medizinische Schubladen quetschen. 

"Ich habe den Eindruck, Seehofer hat von oben einfach vorgegeben, da muss jetzt für den bayrischen Landtagswahlkampf dieses ärztliche Gutachten rein."
Jens Brandenburg, LSBTI-Sprecher der FDP

Der jetzige Entwurf sieht vor: Das Geschlecht wird direkt bei der Geburt ärztlich festgestellt. Wenn man diesen Eintrag später korrigieren möchte, ist ein weiteres ärztliches Gutachten nötig. Wer sich einfach seelisch anders zugehörig fühlt, hat keine andere Möglichkeit als sein biologisches Geschlecht anzukreuzen.

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Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil nahegelegt, dass Geschlecht in erster Linie eine Frage der eigenen Identität ist. Jens Brandenburg von der FDP findet, dass also auch bei der Umsetzung in die Gesetzgebung die Selbstbestimmung des Menschen im Vordergrund stehen muss. 

"Ich sehe nicht, was Schlimmes passieren sollte, wenn wir den Geschlechtseintrag einfach weglassen. Deshalb macht es das Ministerium sich mit seinem Entwurf zu einfach."
Jens Brandenburg, LSBTI-Sprecher der FDP

Mit der Ehe für alle, der Aussetzung der Wehrpflicht und Unisex-Tarifen bei Versicherungen entfielen entscheidende Gründe, warum man den Geschlechtseintrag im Geburtenregister überhaupt brauche, sagt Jens Brandenburg. Auch diese Option, die das Bundesverfassungsgericht gelassen hat, will er diskutieren. 

Shownotes
Gesetzentwurf
Drittes Geschlecht soll "weiteres" heißen
vom 13. Juni 2018
Moderatorin: 
Diane Hielscher
Gesprächspartner: 
Jens Brandenburg, LSBTI-Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion