Frauen und Männer sollen bei gleicher Arbeit auch den gleichen Lohn bekommen. Seit Mitte des letzten Jahres gibt es das Entgelttransparenzgesetz, das eine rechtliche Grundlage dafür schafft.

Seit dem 01.01.2018 gibt es das Auskunftsrecht, das uns die Möglichkeit gibt zu erfahren, was ein Kollege verdient, der einen ähnlichen Job macht. Wer also das Gefühl hat zu wenig zu verdienen, kann sich an den Betriebsrat in seiner Firma wenden. Allerdings macht das Entgelttransparenzgesetz eine Einschränkung - dieses Recht hat nur ein Mitarbeiter, der in einem Unternehmen arbeitet, indem mindestens 200 Leute beschäftigt sind. 

"Das steht ganz klar im Gesetz, dass mein Arbeitgeber mir keine Nachteile deswegen bereiten darf, dass ich diesen Anspruch habe. Auch wenn ich vor Gericht klage, darf ich keine Nachteile haben. "
Veronica Bundschuh, Anwältin für Arbeitsrecht

Wer also sein Gehalt mit dem eines Kollegen vergleichen möchte, der einen vergleichbaren Job macht, wendet als allererstes an den Betriebsrat. Wenn es in der Firma keinen gibt, kann man direkt beim Chef nachfragen. Wer Sorge hat, dass der Chef einem das übel nehmen könnte, sollte wissen, dass im entsprechenden Gesetz drinsteht, dass keine Nachteile entstehen dürfen. 

Per Mail können wir beim Betriebsrat nach dem Vergleichentgelt fragen. Außerdem dürfen wir noch zwei beliebige Entgeltbestandteile abfragen, zum Beispiel, wie hoch der zusätzliche Bonus ist, den der Kollege erhält, und ob er einen Dienstwagen nutzt. Wenn es 

"Das Entgelttransparenzgesetz schafft für einen kleinen Anteil von Leuten mehr Transparenz. Die Mitarbeiter einer Firma mit weniger als 200 Angestellten, gucken ein wenig in die Röhre, es gibt also 17,7 Millionen Menschen, die in dieser Hinsicht keine Chance haben."
Veronica Bundschuh, Anwältin für Arbeitsrecht

Wer in einer Firma arbeitet, die weniger als 200 Mitarbeiter hat, der kann sich auf Diskriminierungsfreiheit berufen, die seit 1949 im Grundgesetz steht, sagt die Anwältin für Arbeitsrecht Veronica Bundschuh. Das einzige Problem dabei ist, wenn wir beispielsweise klagen möchten, dass wir als Arbeitnehmer nur schwer beweisen können, dass die Kollegen mehr verdienen. Die Daten sind geschützt. Glück hat derjenige, dessen Teamkollegen ihm Einblick in ihre Gehälter geben. 

Es geht beim Entgelttransparenzgesetz nicht nur darum, dass ein Arbeitnehmer bessere Chancen hat, wenn er vor Gericht gehen möchte. Denn, wer weiß, was andere für einen vergleichbaren Job in derselben Firma verdienen, hat automatisch bessere Karten bei einer Gehaltsverhandlung mit dem Chef, sagt die Anwältin Veronica Bundschuh. 

Shownotes
Entgelttransparenzgesetz
Gleicher Lohn für Frauen und Männer
vom 04. Januar 2018
Moderator: 
Sebastian Sonntag
Gesprächspartnerin: 
Veronica Bundschuh