Von Beleidigung bis Drohung: Hass im Netz lauert an allen Ecken. Aber inwiefern können wir dagegen eigentlich rechtlich vorgehen? Staatsanwalt Christoph Hebbecker klärt uns auf.

Welche Entgleisungen sind im Netz eigentlich strafbar und welche nicht? "Man kann da keine ganz pauschale Antwort geben", so der Staatsanwalt Christoph Hebbecker. So müsse man sich immer die Einzelfälle und Umstände genau anschauen.

Als Faustformel können wir uns jedoch merken, dass Kommentare, die keinen Sachbezug haben und andere Userinnen und User ausschließlich herabwürdigen sollen, justiziabel sein könnten. Diese können dann beispielsweise als Beleidigung eingestuft werden.

"Das Schöne ist, dass man als Bürger die Entscheidung, ob etwas strafrechtlich relevant ist oder nicht, gar nicht treffen muss. Man kann solche Sachverhalte immer anzeigen und prüfen lassen."
Christoph Hebbecker, Staatsanwalt Sonderdezernat "Hate Speech" in NRW

Christoph Hebbecker ermutigt uns also dazu, im Zweifel eine Anzeige zu stellen. Im schlimmsten Fall kommen Justiz und Polizei zu dem Schluss, dass es sich bei dem angezeigten Kommentar um keine Beleidigung handelt. "Dann hat sich die Sache damit erledigt."

Straftaten haben online und offline Konsequenzen

Der Justizexperte glaubt, dass das neue Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität (seit dem 3. April 2021) seine Arbeit maßgeblich verändern wird. Vor allem der Straftatbestand der Bedrohung sei mittlerweile deutlich weiter gefasst als in den vergangenen Jahren. Außerdem könnte es durch eine noch kommende Meldepflicht künftig mehr Anzeigen im Bereich Hate Speech geben. Dass das nicht alle abschreckt, ist Christoph Hebbecker klar.

"Uns ist völlig klar, dass man nicht jeden erreicht. Manche sind einfach nicht mehr abzuholen."
Christoph Hebbecker, Staatsanwalt Sonderdezernat "Hate Speech" in NRW

Christoph Hebbecker hofft, dass die verschärften Regelungen auf mögliche Täter und Täterinnen einschüchternd wirken. "Wir setzen darauf, dass sich der eine oder andere, bevor er sein Posting absetzt, nochmal überlegt, ob der Ton in dieser Schärfe sein muss." Der Optimalfall sei dann, dass potenzielle Straftaten so gar nicht erst passieren.

Übrigens: Hass im Netz unterscheidet sich je nach Geschlecht des Beleidigten. "Die Beleidigungen (gegenüber Frauen) haben häufig einen sexualisierten Bezug." Auch Prominente, Influencer und Journalisten seien durch ihre mediale Präsenz und Reichweite häufiger Angriffen im Netz ausgesetzt.

Viele halten das Netz für einen rechtsfreien Raum

Aber warum trauen sich manche Leute überhaupt so schamlos zu beleidigen? Das liegt entweder daran, dass sie glauben, nicht entdeckt zu werden oder dass sie das Internet für einen rechtsfreien Raum halten. Dem ist aber nicht so, erinnert Christoph Hebbecker.

"Jeder, der solche Taten begeht, sollte sich überlegen, ob er sich denn auch tatsächlich mit diesen Taten in einem Hauptverhandlungssaal konfrontiert sehen möchte."
Christoph Hebbecker, Staatsanwalt Sonderdezernat "Hate Speech" in NRW

Denn: Wer im Netz Hass verbreitet, auf den können im Ernstfall sowohl ordentliche Geld- als auch Freiheitsstrafen warten.

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Shownotes
Staatsanwalt über Hass im Netz
"Wir kriegen nicht jeden, aber wir kriegen einige"
vom 07. April 2021
Moderator: 
Utz Dräger
Gesprächspartner: 
Christoph Hebbecker, Staatsanwalt Sonderdezernat "Hate Speech" in NRW