In Berlin stirbt ein Radfahrer, nachdem er gegen eine geöffnete Autotür gefahren ist. Der Fahrer des Autos steht im Halteverbot und öffnet seine Autotür, ohne zu schauen. Doch eine Strafe bekommt er wahrscheinlich nicht. Er ist Diplomat und genießt Immunität.

Der Unfallverursacher ist ein saudi-arabischer Diplomat. Die Botschaft des Landes hat sich mittlerweile bei der Familie des Radfahrers entschuldigt. In Berlin sind rund 3000 Fahrzeuge mit diplomatischen Kennzeichen zugelassen. 2016 waren diese Fahrzeuge in 22.816 Ordnungswidrigkeiten verwickelt. Spitzenreiter sind dabei die chinesischen Diplomaten mit 735 Ordnungswidrigkeiten, gefolgt von den Russen mit 697 und den Saudis mit 683 Ordnungswidrigkeiten. Bei 60 Ordnungswidrigkeiten handelte es sich 2016 um Verkehrsunfälle. Dabei gab es drei Schwerverletzte und 25 leicht Verletzte.

Alle Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen genießen bei ihren Aufenthalten im Ausland bestimmte Vorrechte - dazu gehört auch die Immunität. Die gilt auch für Familienmitglieder und Hausangestellte der Diplomaten. Die Idee dahinter: Der Diplomat als Vertreter eines souveränen Staates soll nur der Hoheitsgewalt seines eigenen Staates unterworfen sein - nicht der eines anderen. Die Immunität sichert die Beziehungen zum Entsendestaat und garantiert eine freie Kommunikation zwischen den Ländern. 

Grundlage für die Immunität von Diplomaten ist das "Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen" aus dem Jahr 1961. Artikel 31 legt fest, dass Diplomaten weder strafrechtlich noch zivilrechtlich verfolgt werden dürfen. Das gilt auch für Diplomaten aus Staaten, die gar nicht Teil des "Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen" sind.

Sanktionen gegen Diplomaten

Bei besonders schweren Delikten von Diplomaten kann das sogenannte Gesandschaftsrecht ausgeübt werden. Dann kann es zu Sanktionen kommen:

  • Aufhebung der Immunität
  • das Entsendeland kann den Diplomaten abberufen
  • das Auswärtige Amt kann den Diplomaten zur Persona non grata erklären und des Landes verweisen

Tatsächlich kommt es aber nur selten dazu. Unter befreundeten Staaten ist eher üblich, dass das Heimatland des betroffenen Diplomaten diesen selbst abberuft - auf Bitte des Gastlandes. Grundsätzlich gilt: Die Pflege der zwischenstaatlichen Beziehungen ist wichtiger als die Sanktionierung von Diplomaten.

Daran halten sich auch fast alle Staaten, die das Wiener Übereinkommen ratifiziert haben - mit Ausnahme der Schweiz. Dort ist es seit 2005 üblich, dass Diplomaten bei Verstößen im Straßenverkehr Bußgeldbescheide bekommen. Wenn die Diplomaten nicht zahlen, wird allerdings nur die Botschaft informiert. 

Reform der Immunität

Der Völkerrechtler Helmut Aust von der FU Berlin findet es schwierig, die Immunität einzuschränken. Das könnte sich auch negativ auf die Arbeit von deutschen Diplomaten im Ausland auswirken. "Wenn wir unsere Diplomaten in den Iran schicken oder in afrikanische Staaten mit schwierigen Regierungsstrukturen, möchten wir, dass sie unter Vorwand vor die nationalen Gerichte gezurrt werden können? Oder wollen wir, dass unsere Diplomaten im Ausland sicher agieren können und unsere Interessen dort wahrnehmen können?" 

Shownotes
Immunität
Diplomaten - dürfen fast alles
vom 16. Juni 2017
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Mathias von Lieben