Ab März 2020 müssen Eltern von Kindergarten- oder Schulkindern nachweisen, dass die Kinder gegen Masern geimpft wurden. Auch für andere Menschen besteht Impfpflicht – wer sich weigert, muss zahlen.

Impfpflicht gegen Masern gilt nicht nur für Kindergartenkinder und Schulkinder: Gleiches gilt für das Personal im Kindergarten oder der Schule und für Tagesmütter. Auch Angestellte in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen müssen sich impfen lassen. Das sind zum Beispiel medizinische Einrichtungen oder Flüchtlingsunterkünfte. Die Ausnahme: Es muss nicht geimpft werden, wenn es medizinische Gründe dafür gibt. Und wenn jemand die Masern bereits hatte, muss sie oder er das durch ein ärztliches Attest nachweisen.

Zwei Impfungen sind heute nötig, um einen fast hundertprozentigen Schutz zu haben, sagt Gerhard Andreas Wiesmüller. Er ist Arzt und Professor und arbeitet für das Gesundheitsamt Köln.

Um Masern auszurotten, braucht es eine mindestens 95-prozentige Immunität in der Bevölkerung

Aus arbeitsmedizinischer Sicht sei es sinnvoll, dass Menschen, geimpft werden, auch zum Schutz der anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so Gerhard Andreas Wiesmüller. Für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder andere Experten sei die Impflicht weiter wichtig, um Masern auszurotten: Dazu benötige man eine Impfrate in der Bevölkerung von gut 95 Prozent.

"Wenn man dieses Ziel verfolgt, macht es Sinn, im jungen Kindesalter den Impfschutz aufzubauen."

Bußgeld von bis zu 2500 Euro, wenn Impfung verweigert wird

Kindergartenkinder, die nicht geimpft sind, dürfen dann nicht mehr in den Kindergarten gehen. Und Bundesminister Spahn hat angekündigt, dass Impfverweigerer mit hohen Bußgeldern rechnen müssen – bis zu 2500 Euro. Für Gerhard Andreas Wiesmüller ist das nicht der richtige Anreiz: Impfgegner seien eher bei den Bevölkerungsgruppen mit mehr Geld und Bildung zu finden. Daher werde man nichts erreichen – diese Menschen würden das Bußgeld bezahlen, ohne sich impfen zu lassen.

"Das Problem der Bevölkerungsgruppen, die sich nicht gerne impfen lassen, liegt ja nicht bei den Menschen, die kein Geld haben."
Shownotes
Impfpflicht
Was sich mit dem Masernschutzgesetz ändert
vom 17. Juli 2019
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartner: 
Professor Gerhard Andreas Wiesmüller, Gesundheitsamt Köln