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Atomausstieg, Kohleausstieg: Wenn der Staat Regeln ändert, verlieren Unternehmen Geld. Wie viel Entschädigung gezahlt werden muss, bestimmen auch Schiedsgerichte. An diesem Verfahren gibt es Kritik – weil eine gesamtgesellschaftliche Betrachtung fehlt.

Wenn Deutschland ehrgeizige Ziele zum Klimaschutz beschließen sollte, könnten einige Unternehmen wohl in Zukunft nicht mehr so wirtschaften wie bisher. Soll es zum Beispiel ab 2030 keinen Strom aus Kohlekraftwerken mehr geben, verdienen RWE und andere Betreiber mit ihren Kraftwerken kein Geld mehr. Sollten die Betreiber gegen die Entscheidungen klagen, entscheiden nationale Gerichte über Entschädigungszahlungen. Oder die Parteien einigen sich selbst.

"Bei einem Schiedsgericht sind die Schiedsrichter nur den beiden Streitparteien verpflichtet. Gerichte sind dem Staat im Ganzen gegenüber verantwortlich."
Peter-Tobias Stoll, Professor für Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht an der Universität in Göttingen

Etwas komplizierter ist es, wenn von nationalen Entscheidungen Unternehmen aus dem Ausland betroffen sind. In solchen Fällen sind nämlich nicht die nationalen Gerichte zuständig, sondern spezielle Schiedsgerichte.

Sollte sich ein ausländisches Unternehmen durch eine Entscheidung der Politik zu stark beeinträchtigt fühlen oder sie sogar als eine Form von Enteignung betrachten, kann es den Einsatz eines solchen Schiedsgerichts fordern.

Das setzt sich zusammen aus einer Schiedsperson, die das Unternehmen bestimmt, und einer, die der verklagte Staat bestimmt. Die beiden Schiedspersonen bestimmen dann gemeinsam eine Richterin oder einen Richter. Zusammen verhandeln die drei Personen mit den beteiligten Parteien, ob das Unternehmen unfair behandelt wurde und ob eine Entschädigung gezahlt werden muss.

Wie viel kann Unternehmen in Sachen Klimaschutz abverlangt werden?

Dass diese Schiedsgerichte verantwortungsvoll und fair handeln, ist sowieso wichtig, weil es im Zweifelsfall um viel Geld geht, das Unternehmen fehlt oder das der Staat bezahlen muss.

Im Rahmen von Klimaschutzaktivitäten eines Staates kommt dem Schiedsverfahren aber eine noch höhere Bedeutung zu: Weil zum Beispiel Gesetze zum Kohleausstieg eine gesamtgesellschaftliche und globale Bedeutung haben und deshalb anders begründet werden können als etwa der Baustopp einer Autobahn, die nur deshalb nicht gebaut wird, weil sich zu viele Anwohner beschwert haben.

"Es ist teuer, Unternehmen dazu bringen zu müssen, ihre gesamte Geschäftstätigkeit einzustellen."
Peter-Tobias Stoll, Professor für Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht an der Universität in Göttingen

Peter-Tobias Stoll, Professor für Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht an der Universität in Göttingen, sagt: Es bestehen Zweifel daran, dass die Schiedsgerichte fair darüber verhandeln können, wie viel die Öffentlichkeit von den Unternehmen in Sachen Klimaschutz verlangen kann.

Das Problem: Bei einem Schiedsgericht werden die Schiedspersonen von den jeweiligen Parteien ausgewählt, die nur den jeweiligen Streitparteien verpflichtet sind. "Vom Staat eingesetzte Gerichte dagegen sind auch dem Staat im Ganzen verantwortlich", sagt Peter-Tobias Stoll.

Die Europäische Union schlägt deshalb vor, das bisherige Verfahren der Schiedsgerichte durch ein internationales Schiedsgericht abzulösen, das besser legitimiert ist.

Mögliche Entschädigungszahlungen schaffen Vertrauen

Von der Idee, auf Entschädigungszahlungen komplett zu verzichten, wenn es um den Klimaschutz geht, hält Peter-Tobias Stoll nicht viel. Er sagt: "Wir brauchen Vertrauen von Investoren in das Rechtssystem. Sie müssen sicher sein, dass sich ihre Investitionen auszahlen und nicht eines Tages entwertet werden." Deshalb sei es prinzipiell richtig, in manchen Fällen Entschädigungen zu zahlen. "Ob darüber aber gerade so ein Schiedsgericht entscheiden muss, ist sehr fraglich."

Shownotes
Entschädigung
Wenn der Klimaschutz dem Geschäft schadet, zahlt der Staat
vom 05. November 2021
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Peter-Tobias Stoll, Professor für Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht an der Universität in Göttingen