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Was kann und soll der Digital Services Act? Wie kann er produktiv für uns werden? Das beschreibt die Juristin Henrike Weiden. Und ist es denkbar und sinnvoll, im Gerichtssaal mit KI-Systemen zu arbeiten? Die Frage stellt und beantwortet der Richter Sebastian Dötterl.

Seit November 2022 ist der Digital Services Act (DSA) in Kraft – das Gesetz über digitale Dienste ist eine Verordnung der Europäische Union. Sie soll Grundrechte schützen, Verbraucherschutz garantieren und Hassrede bekämpfen.

"Darf ich auf meiner eigenen Plattform alles sagen? Meine eigene politische Agenda pushen? Bis wohin ist ein Deepfake okay?"
Henrike Weiden, Juristin, Hochschule für angewandte Wissenschaften München

Zwei Anwendungsweisen sind möglich, sagt Henrike Weiden. Die Verordnung könnte als Zensurwerkzeug dienen oder als digitales Bollwerk der Demokratie.

DSA: Zensurwerkzeug oder Bollwerk der Demokratie?

Weiden zeigt auf, wo Interpretationsspielraum besteht – und auch, wo die EU-Kommission bei Anwendung und Auslegung aufpassen muss, wenn sie sich nicht unglaubwürdig machen will.

"Soll der DSA im wehenden Superhelden-Cape unseren Wertekompass auf das ganze Internet übertragen?"
Henrike Weiden, Juristin, Hochschule für angewandte Wissenschaften München

Wir lernen bei ihr, was ein VLOP ist (Very Large Online Plattform) und was ein "trusted Flagger" vermag, ein vertrauenswürdiger Hinweisgeber.

Weiden, die selbst dem Beirat der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur vorsitzt, formuliert auch, wie sie den DSA angewandt sehen möchte: als "Demokratie-Booster", also als Schutzschirm für Verbraucherrechte ebenso wie für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ihr Motto: "Unser Binnenmarkt, unsere Regeln". Sie fordert klare Kante bei Verstössen und eine klare Begrenzung des Anwendungsbereiches.

Eine Rechts-KI als Hilfe vor Gericht?

Im zweiten Vortrag stellt Sebastian Dötterl, Richter am Oberlandesgericht München, die Frage, ob und unter welchen Bedingungen eine Rechts-KI bei Gerichtsverfahren sinnvoll sein könnte. Könnten sich Richter von juristisch trainierten KI-Systemen unterstützen lassen? Tatsächlich ist der Beck-Verlag gerade eingestiegen in eine Firma, die an der Entwicklung einer Rechts-KI arbeitet.

"Was ist mit meiner richterlichen Unabhängigkeit? Ich kann doch nicht von einer Maschine Entscheidungsvorschläge annehmen!"
Sebastian Dötterl, Richter, Oberlandesgericht München

Dötterl fragt sich, unter welchen Umständen ein KI-Einsatz zu verbesserter Rechtssprechung führen könnte:

  1. Es werden die Stärken der Systeme kombiniert, nicht die Schwächen.
  2. Allein das Gesetz ist der Maßstab aller Entscheidungen, die Verantwortung trägt allein der Richter.
  3. Die Richter sind KI-kompetent und die KI-Systeme sind geeignet für die Anwendung in der Justiz.
"Zwei Möglichkeiten: Kann uns KI helfen, unsere eigenen Denkfehler zu überwinden? Oder verstärkt sie unsere eigenen Fehler?"
Sebastian Dötterl, Richter, Oberlandesgericht München

Henrike Weiden lehrt Wirtschaftsprivatrecht und Recht der Digitalisierung an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München. Sie ist Vorsitzende des Beirats der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur.

Ihren Vortrag mit dem Titel "Plattformökonomie und Macht: Wie wirkungsvoll ist der Digital Services Act?" hat sie am 25. April 2025 anlässlich des Internationalen For..Net Symposiums mit dem Titel "KI im demokratischen Rechtsstaat" gehalten. Die Tagung wird jährlich gemeinsam vom TUM Center for Digital Public Services (CDPS) und dem Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) ausgerichtet.

Nach ihr hat dort Sebastian Dötterl vorgetragen, er ist Richter am Oberlandesgericht München und lehrt an der Ludwig-Maximilians-Universität München, unter anderem zu Künstlicher Intelligenz und Recht. Sein Vortrag heißt "Richterliche Co-Creation mit KI: Bessere Rechtsfindung oder verfassungsrechtlicher Alptraum?".

Shownotes
KI im Rechtsstaat
Digital Services Act und Robo-Richter
vom 04. Juli 2025
Moderation: 
Katja Weber
Vortragende: 
Henrike Weiden, Hochschule für angewandte Wissenschaften München und Sebastian Dötterl, LMU München
  • Beginn des Vortrags von Henrike Weiden - Der DSA in der Theorie
  • Der DSA in der Praxis
  • Wie wollen wir den DSA auslegen?
  • Beginn des Vortrags von Sebastian Dötterl - Mit Richterin Regina Richtig im Gerichtssaal
  • Ausgangslage: Stärken und Schwächen von Mensch und KI
  • Wie kommen wir zu besserem Recht?
Quellen aus der Folge: