Höllische Kopfschmerzen oder Durchfall - bei solchen Erkrankungen ist klar: So könnt ihr nicht zur Arbeit gehen. Doch wie meldet ihr euch richtig krank? Wir haben die Regeln und Pflichten für euch zusammengestellt.
Wichtig ist es, so früh wie möglich den Arbeitgeber darüber zu informieren, dass ihr nicht zur Arbeit erscheinen könnt. Je nachdem welche Möglichkeiten der Arbeitgeber anbietet, geht das telefonisch oder per App. Die Arbeitsrechtlerin Kathrin Bürger weist darauf hin, dass ihr die Wahl habt, wie ihr euch krankmelden möchtet.
Krankmeldung geht auch per Kurznachricht
Wenn es ein Firmenhandy oder etwas Vergleichbares gibt, das Vorgesetzte bedienen, dann geht das Krankmelden ohne Probleme über Whatsapp oder SMS - sofern keine anderen Vereinbarung getroffen wurde.
"Das Gesetz macht keine Angaben, wie ich mich krankzumelden habe. Sollte der betriebliche Prozess so gestaltet sein, dass ich mich per Whatsapp krank melden kann, kann ich das tun."
Bei der Krankmeldung müsst ihr nicht mitteilen, an was ihr erkrankt seid. Auf die Frage nach der Art der Erkrankung müsst ihr nicht die Wahrheit sagen, erklärt Kathrin Bürger. Aber grundsätzlich müsst ihr auf die Frage gar nicht antworten. Eine Prognose, wann ihr wieder gesund sein werdet, solltet ihr aber schon abgeben. Wer noch nicht beim Arzt war, ist dann verpflichtet, eine Selbsteinschätzung abzugeben.
Wenn die Frage nach der Krankheit kommt
Lässt sich das Gespräch über die Art der Erkrankung nicht vermeiden, empfiehlt Madeleine Leitner geschicktes Umschreiben – nicht zu viele Infos, nicht zu wenige. Sie ist die Psychologin und Karrierecoach.
"Dass man einfach sagt: 'Nix Schlimmes, machen Sie sich keine Gedanken.' Oder: 'Ist ja lieb, dass Sie sich Gedanken machen, ich bin aber bald wieder da.' "
Und noch etwas: Wer krank geschrieben ist, darf durchaus die Wohnung verlassen – es sei denn das gefährdet die Genesung.
"Daher darf ich sicherlich auch Joggen gehen, wenn ich eine Erkrankung habe, für die es gut ist. Man kann nicht pauschal sagen, was man darf und was man nicht darf."
Eine Krankschreibung oder auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinung - die gelben Zettel -, stellt euer Arzt oder eure Ärztin aus. Einen Krankenschein müsst ihr spätestens am dritten Tag der Erkrankung bei der Arbeit vorlegen. Die gelben Zettel sollen aber bald verschwunden sein. Geplant ist ein elektronisches Verfahren.
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