Ob als Tee, Pulver oder direkt ganze Blätter: Kratom lässt sich auf viele verschiedene Arten konsumieren. Doch dieses Legal High kann Leber, Nieren und Nerven schädigen. Von der Gefahr der Abhängigkeit ganz zu schweigen.

Es soll nicht nur beim Entspannen helfen, sondern auch gegen Ängste, Schmerzen, Depressionen und andere Erkrankungen helfen. Kratomblätter und daraus hergestellte Produkte werden fast schon als Wundermittel beworben. Doch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte warnt, Kratom einzunehmen. Auch in anderen Ländern gibt es ähnliche Einschätzungen.

Kratom: in Deutschland nicht zugelassen, aber auch nicht verboten

Kratomprodukte werden aus den Blättern des in Südostasien wachsenden Kratombaumes hergestellt. Darin enthalten sind psychoaktive Substanzen, die wie Opioide wirken, erklärt Moderatorin Lena Mempel. In Malaysia sind Kratomprodukte verboten. In Thailand war das einige Jahre auch so, doch inzwischen wurde Kratom dort wieder legalisiert.

Konsument*innen in Deutschland bestellen Kratom online. In deutschen Apotheken oder Geschäften gibt es das Produkt, das für gewöhnlich als Pulver oder direkt in Blattform eingenommen wird, nicht zu kaufen, erklärt Wiebke Lehnhoff aus den Deutschlandfunk-Nova-Wissensnachrichten. Kratomprodukte sind bei uns nicht zugelassen, das bedeutet, dass sie nicht wissenschaftlich geprüft, kontrolliert und reguliert werden, erklärt die Journalistin.

Entgegen der beworbenen positiven Wirkung deutschen Studien darauf hin, dass mögliche schädliche Wirkungen überwiegen. Tatsächlich gebe es auch Berichte über Todesfälle im Zusammenhang mit Kratom.

"Kratom kann unsere Leber und Niere vergiften. Außerdem können die Produkte unser Nervensystem schädigen. Sie können auch abhängig machen."
Wiebke Lehnhoff, Deutschlandfunk-Nova-Wissensnachrichten

Viel Bürokratie: Zulassungspflicht für Arzneimittel

Als das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Kratomwarnung veröffentlichte, ging es auch darum, den Ländern zu signalisieren, dass es an der Zeit sei, einen entsprechenden Antrag zu stellen, meint Wiebke Lehnhoff. Denn erst dann könne das Bundesinstitut anfangen, Kratomprodukte entsprechend zu prüfen und gegebenenfalls einzustufen.

Wie mit Kratomprodukten künftig in Deutschland verfahren wird, ist noch unklar, erklärt Wiebke Lehnhoff. Denn zunächst müssen bürokratisch-hierarchische Schritte gegangen werden. Das liege am deutschen Föderalismus. Die Journalistin erklärt: Es sind die Landesbehörden in den einzelnen Bundesländern, die beantragen müssen, dass ein einzelnes Produkt als zulassungspflichtiges Arzneimittel eingestuft wird. Erst dann dürfte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – das auch die Warnung rausgegeben hat – prüfen und entscheiden, ob dieses Produkt als Arzneimittel zugelassen wird.

Shownotes
Legal high
Kratom: Pflanzlich, legal und gefährlich
vom 02. Juli 2025
Moderation: 
Lena Mempel
Gesprächspartnerin: 
Wiebke Lehnhoff, Deutschlandfunk-Nova-Wissensnachrichten
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