Motorroller sehen aus wie Motorroller. Wie auch sonst? Trotzdem verklagt der Vespa-Hersteller Piaggio andere Firmen, die Motorroller im Vespa-Stil bauen.

Die Vespa kennt jeder, und sie ist auch jenseits von Italien kultig. Darum will Vespa-Hersteller Piaggio auch, dass nur er Roller im Vespa-Stil bauen darf. Also hat Piaggio gegen das chinesische Unternehmen Zhejiang Zhongneng geklagt, weil dessen Modell zu sehr einem marken- und urheberrechtlich geschützten Vespa-Modell ähnelt. Ohne Erfolg: Ein Gericht hat gegen Piaggio entschieden.

Chinesisches Modell sieht nicht exakt aus wie die Vespa

Das Problem ist: Ein Motorroller muss eben irgendwie aussehen wie ein Motorroller - und erinnert so auch zwangsläufig an ein Vespa-Modell. Der Teufel liegt hier eben im Detail. Andererseits gibt es auch Beispiele dafür, dass Unternehmen bewusst Designs oder Geschäftsideen kopiert haben.

Der Rechtsanwalt und Experte für Design-Recht Christian Solmecke sagt: "Wenn man genauer hinschaut, merkt man, dass das chinesische Modell eckige Konturen und die originale Vespa ziemlich runde Linien hat."

Nach der Argumentation des Gericht würde jemand, der sich einen Motorroller kauft, ganz genau hinschauen und die Unterschiede erkennen. Eine Verwechslungsgefahr bestünde bei den Kundinnen und Kunden deswegen nicht. Piaggio hat also vor Gericht verloren.

Gerichte entscheiden über Design

Nun kennen sich vielleicht die Fans von Motorrollern mit Vespas und anderen Modellen aus, aber nicht unbedingt Richterinnen und Richter. Die brauchen manchmal Hilfe, wenn es um Designfragen geht. "Sie können Gutachter hinzuziehen, zum Beispiel Design-Professoren", sagt Christian Solmecke. "Oder das Gericht kann eine Befragung in Auftrag geben." Dann werden ganz normale Bürgerinnen und Bürger befragt, ob sie die zwei Modelle verwechseln.

"Möbel, Grafiken, Autos, sogar Tapeten kann man sich als Geschmacksmuster eintragen lassen."
Christian Solmecke, Rechtsanwalt

Im Juristendeutsch geht es in dem Streit um das Geschmacksmuster. Da wird ein Design geschützt, zum Beispiel Formen und Farben, wie in diesem Fall den optischen Look eines Motorrollers. "Es können Möbel sein, Grafiken, Autos, sogar Tapeten kann man sich als Geschmacksmuster eintragen lassen", erklärt Christian Solmecke. Das soll verhindern, dass andere Firmen eine Kopie vom Möbel-Design macht.

Juristische Streitereien über Geschmacksmuster sind relativ selten. Nur große Unternehmen könnten es sich leisten, Designer zu beschäftigen, die nach möglichen Verletzungen Kopien Ausschau halten, sagt Solmecke.

Apple und Samsung stritten um runden Ecke

Apple zum Beispiel hat bereits Samsung vorgeworfen, das Design des iPhones gestohlen zu haben. Konkret ging es um die abgerundeten Kanten des Smartphones. Sieben Jahre lang haben Apple und Samsung gestritten, es ging um mehrere 100 Millionen Dollar, die Samsung als Strafe zahlen sollte. Am Ende gab es eine außergerichtliche Einigung.

Shownotes
Markenrecht
Wenn Juristen über das Produktdesign entscheiden müssen
vom 25. September 2019
Moderatorin: 
Anna Kohn
Gesprächspartner: 
Christan Solmecke, Rechtsanwalt