Zwei Italiener haben sich den Namen "Steve Jobs" schützen lassen. Nach einem langen Rechtsstreit haben sie sich gegen Apple durchgesetzt und dürfen jetzt - auch mit dem an Apple erinnernden Logo - Klamotten unter diesem Namen verkaufen.

Kein Name ist so eng mit Apple verbunden wie der des Mitbegründers und ehemaligen CEOs. Die italienischen Brüder Vincenzo und Giacomo Barbato haben sich die Marke "Steve Jobs" beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum eintragen lassen.

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Auch das Marken-Logo haben sich die Barbato-Brüder schützen lassen, sagt Netzreporter Konstantin Köhler. Es sieht aus wie der Buchstabe J (für Jobs) und ist sehr nah dran am Original-Apple-Logo.

"Apple ist juristisch gegen das Logo vorgegangen - interessanterweise aber nur gegen das Logo, nicht gegen den Markennamen."
Konstantin Köhler, Deutschlandfunk Nova

Entweder hat Apple hier sowieso keine Chance gesehen oder aber der Name Steve Jobs ist dem Konzern nicht mehr wichtig genug, vermutet Konstantin Köhler. Die konkreten Gründe sind leider nicht bekannt.

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Das Logo ähnele mehr einem Buchstaben als einem Apfel, hat das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum entschieden. Deswegen sei das in Ordnung. Die Italiener können jetzt also sowohl unter Verwendung des Namens als auch des Logos ganz legal Produkte verkaufen.

Geschäftstüchtige Italiener

Ein Skandal ist das Ganze aber nicht, sagt Konstantin Köhler. 

"Apple hat sich den Namen Steve Jobs nicht schützen lassen. Die Barbato-Brüder waren einfach schlau, geschäftstüchtig und haben juristisch alles richtig gemacht."
Konstantin Köhler, Deutschlandfunk Nova

Jetzt profitieren sie von einem weltweit sehr bekannten Namen. Da sie Klamotten verkaufen, sei das auch keine Konkurrenz zu Apple, so unser Netzreporter. 

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Auch bei anderen Namen ist so etwas übrigens grundsätzlich möglich:

  • Beim Deutschen Patent- und Markenamt könnt ihr euch unter bestimmten Bedingungen zum Beispiel alle Vor- und Nachnamen als Marke schützen lassen
  • Das Amt prüft nicht, ob Rechte von Dritten betroffen sind
"Ich könnte mir zum Beispiel den Namen 'Cristiano Ronaldo' als Marke schützen lassen - wenn er denn noch nicht geschützt wäre."
Konstantin Köhler, Deutschlandfunk Nova

Dann könnte es aber gut sein, dass Cristiano Ronaldo persönliche Rechte betroffen sieht und die zum Beispiel von einem Gericht bestätigt bekommt – dann würde die Marke wieder gelöscht werden. Auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamtes könnt ihr nachschauen, ob der Name schon als Marke eingetragen ist

Shownotes
Markenstreit mit Apple
"Steve Jobs" am Leib
vom 02. Januar 2018
Moderation: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Konstantin Köhler, Deutschlandfunk Nova