Rainer W. ist wegen Körperverletzung verurteilt worden – zu einer Bewährungsstrafe. Um seine Rolle als Opfer ging es beim Verfahren gegen den Youtuber nicht.
Rainer W. ist in Nürnberg am Abend des 23.03.2022 wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bekannt ist er unter seinem Youtube-Pseudonym Drachenlord. Ihm wurde vorgeworfen, einen Mann mit einer Taschenlampe auf die Stirn geschlagen zu haben. Außerdem soll er auf eine weitere Person einen Pflasterstein geworfen und das Opfer so am Unterarm verletzt haben.
Das Berufungsverfahren haben er selbst und die Staatsanwaltschaft angestrebt. Das Gericht in Nürnberg kommt nun zu dem Schluss, Rainer W. sei vermindert schuldfähig. Die Geschädigten hätten ihn bewusst provoziert. Im vorinstanzliche Urteil war Rainer W. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
Täter als Opfer einer Menschenjagd
Die Haftstrafe war öffentlich kritisiert worden. Das ursprüngliche Urteil berücksichtige die Umstände des Gewaltausbruchs nicht ausreichend – von Martyrium war die Rede . Klar ist, dass Rainer W. persönlich von einer erheblichen Gruppe von Menschen täglich belästigt und bedroht wird.
Es sind überwiegend Anti-Fans, die in seine Wohnort fahren und Rainer W. jagen, beschimpfen und provozieren. Umgekehrt entschuldigen sich viele dieser Anti-Fans damit, dass vielmehr Rainer W. sie provoziere.
"Das sind größtenteils Hater. Sie machen sich über sein Gewicht lustig, über seinen fränkischen Dialekt, darüber, dass er aus ihrer Sicht angeblich so dumm ist. Das hat wirklich eine ungesunde Dynamik."
Im Jahr 2014 hat Rainer W. hat während eines Wutausbruchs in einem seiner Videos seine Privatadresse öffentlich gemacht. "Seitdem hat sich der Cyberhass in die reale Welt verlagert", sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Minh Thu Tran.
Für die Behörden nur ein Internetding
Obwohl Rainer W. inzwischen keinen festen Wohnsitz mehr hat, sind seine Verfolger weiter hinter ihm her, berichtet Minh Thu. Die Hetze gegen den Drachenlord werde als ein Internetding abgestempelt, und die Behörden kümmerten sich deswegen kaum darum. Sie haben Rainer W. stattdessen empfohlen, ganz mit dem Youtuben aufzuhören.
"Das Gericht und auch die Polizei haben ihm geraten, mit Youtube aufzuhören – aber das will er nicht. Ist halt auch seine Lebensgrundlage."
Hinweis: Das Gespräch haben wir am 23.03.2022 noch vor der Urteilsverkündung geführt. Das Bild zeigt Rainer W. am Tag dieses Prozesses gegen ihn vor dem Oberlandesgericht in Nürnberg.