Momentan wird der Fall des Nürnbergers Gustl Mollath erneut verhandelt - umstritten sind dabei vor allem psychiatrische Gutachten. Denn es war ja ein solches Gutachten, das Mollath als "für die Allgemeinheit gefährlich" eingeschätzt hatte.
Grundsätzlich, sagt Niels Habermann von der SRH-Hochschule in Heidelberg, stehe es dem Beschuldigten frei, sich einem Gutachten zu unterziehen, bzw. an der Erstellung eines solchen Gutachtens mitzumachen. Die Alternative: Ein Gutachten nach Aktenlage. Dafür werden alle Akteneinträge, die es in einem Verfahren schon gegeben hat, vom Sachverständigen herangezogen. "Das ist allerdings weniger gewinnbringend als wenn sich der Beschuldigte auf die Zusammenarbeit mit den Gutachtern einlässt", erklärt Niels Habermann.
Gutachten sind auch Interpretation
Eine Studie der LMU München hat vor Kurzem herausgefunden, dass die Gerichte den Gutachtern häufig eine Tendenz vorgeben. "Allein das Faktum der Auftragsvergabe, ist schon eine Interpretation, eine Hypothese", erklärt Niels Habermann.
"Es ist auch für Sachverständige so gut wie unmöglich, sich komplett von der Medienberichterstattung frei zu machen."
- Gerichtsgutachten: Oft wird die Tendenz vorgegeben | Das Ärzteblatt über die Dissertation zur Neutralität von Gutachten
- Niemand hat versucht umzudenken | Rekonstruktion zum Fall Mollath im Deutschlandfunk