
© picture alliance / photothek | Thomas Trutschel (Symbolfoto)

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Neues Mutterschutzgesetz | 02. Juni 2025
Mehr Schutz nach Fehlgeburten ab der 13. Woche
Seit dem 1. Juni gilt: Frauen haben nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz – wenn sie möchten. Natascha Sagorski hat selbst eine erlebt und das Gesetz mit auf den Weg gebracht. Wie kam es dazu? Und was fehlt noch?