Clubs und Konzertbetreiber sollen den Lärmschutz verbessern, steht in einem Entwurf des Bundesumweltministeriums. Warum Clubkultur nicht mit Kettensägensound gleichgesetzt werden sollte – und was die Pläne für die Zukunft der Partykultur bedeuten.

Die Lärmbelastung in Wohngebieten kann durch Verkehr oder Industrie hoch sein. Im Koalitionsvertrag der Ampel steht, dass SPD, FDP und Grüne Lärm verringern wollen. Demnach soll Lärm – beispielsweise durch Verkehr oder Gewerbe – weniger werden. Einer repräsentativen Befragung des Bundesumweltamtes von 2018 zufolge wird Verkehrslärm als die am häufigsten störend oder belastend empfundene Lärmquelle genannt.

Zum Gewerbe zählen auch Clubs oder Konzert-Locations – die durch die Folgen der Pandemie-Schutzbestimmungen ohnehin zu kämpfen haben. Dass kulturelles Leben wichtig für die Gesellschaft ist, steht sinngemäß im Vertrag der drei Regierungsparteien.

"Zum Gewerbe zählen auch Clubs. Sinngemäß steht im Koalitionsvertrag, dass sie wichtig sind. Clubbetreiber sind daher zuversichtlich."
Jan Dahlmann, Deutschlandfunk-Nova-Reporter

Von den Vorschlägen, die das Bundesumweltministerium zur Bekämpfung der Lärmbelastung macht, sind die Kulturschaffenden allerdings gar nicht begeistert. Denn: In dem Entwurf gibt es keinen Unterschied zwischen Gewerbe- oder Industrielärm und den Geräuschen von Kultur. Deutschlandfunk-Nova-Reporter Jan Dahlmann: "Der Sound eines Clubs ist in dieser Vorschrift praktisch gleichgesetzt mit dem Lärm einer Kettensäge."

Auf das, was vor Clubtür passiert, hat ein Betreiber keinen Einfluss

Die Bundesstiftung Livekultur und der Verband der Musikspielstätten/Live Musik Kommission erklären, dass Kultur so wichtig ist, dass sie von der Industrie zu unterscheiden ist. Thore Debor, Sprecher der Live-Musik-Kommission, sagt im Gespräch mit unserem Reporter, dass Clubs beispielsweise nicht für den Lärm von Besucher*innen verantwortlich gemacht werden sollten, den diese außerhalb der Location machen.

"Vor der Clubtür – also im öffentlichen Raum – hat ein Betreiber einfach keine Einflussmöglichkeiten. Lärm kann beispielsweise aus der Warteschlange kommen."
Thore Debor, Sprecher der Live-Musik-Kommission

Zwar gehöre eine Warteschlange zum Club, so Thore Debor. Doch ein Betreiber habe keinen Einfluss auf das Verhalten der Wartenden "und wenn dann vereinzelt des Nachts mal ein Schrei ertönt, ist der vielleicht unschön. Vielleicht wacht davon jemand auf, aber es geht ja nicht die ganze Nacht so weiter", meint er.

Hohe Kosten bei Schalldämpfung

Dass Anwohnende die Musik aus den Läden hören, kann schon vorkommen, weil die häufig in älteren Gebäuden – beispielsweise Fabriken – sind. An der fehlenden Schalldämmung in älteren Gebäuden etwas zu ändern, seien Betreiber aber durchaus bereit. Nur kostet so eine Nachrüstung schnell mal einen fünfstelligen Betrag. Die meisten Clubs können solch hohe Kosten nicht selbstständig stemmen, so Thore Debor, Sprecher der Live-Musik-Kommission.

"In der aktuellen Lage ist so ein Investment für viele Clubs absolutes No-Go. Gerade, weil sie häufig nicht der Eigentümer der Immobilie sind."
Thore Debor, Sprecher der Live-Musik-Kommission.

Die Eigentümer argumentieren, dass sie an jemand anderes vermieten können, sagt Sprecher der Live-Musik-Kommission. In Berlin gibt es ein Förderprogramm, das den Betreibern helfen soll, einen besseren Schallschutz einzubauen. Das Projekt könnte bald bundesweit starten.

In dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf steht, dass Neubauten, die in der Nähe von Industriegebieten oder Gewerbe entstehen, einen besseren Schallschutz erhalten müssen. Dementsprechend darf es künftig etwas lauter zugehen. Davon abgesehen, ist die Kulturszene mit dem Papier ziemlich unzufrieden. Bis Montag bleibt Kulturverbänden Zeit, sich zu äußern.

Shownotes
Lärm
Wie laut dürfen Clubs in Wohngebieten sein?
vom 21. Juni 2024
Moderation: 
Jenni Gärtner, Thilo Jahn
Gesprächspartner: 
Jan Dahlmann, Deutschlandfunk-Nova-Reporter