Eine 48-jährige Facebook-Nutzerin hat mit ihrer Klage von einem kalifornischen Gericht Recht bekommen. Aufgrund demografischer Merkmale wurde ihr bei Facebook Werbung nicht ausgespielt – die für sie aber relevant war. Auch in der EU gibt es ein Verbot von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
2020 reicht Samantha Liapes eine Sammelklage gegen Facebook ein. Sie hatte versucht, über die Werbeanzeigen von Facebook eine Lebensversicherung abzuschließen. Allerdings wurden ihr keine Anzeigen von bestimmten Lebensversicherungsanbietern zu bestimmten Lebensversicherungsprodukten angezeigt, behauptete sie.
"Sie glaubt, dass das an ihrem Alter und Geschlecht liegt und bezeichnet das als Diskriminierung. Seit Jahren kämpfte sie gegen Facebook – und bekam nun Recht in einem kalifornischen Gericht."
Aus unternehmerischer Sicht leuchtet ein, dass eine Versicherung Werbung für bestimmte Angebote einigen Leuten vorenthält, sagt Michael Gessat. Denn: Alter und das Geschlecht spielen eine zentrale Rolle bei der Einschätzung des sogenannten "Langlebigkeitsrisikos" von Personen und sind insofern auch zentrale Kriterien für die Risiko- und Gewinnvermutungs-Kalkulation von Versicherten. Frau haben eine höhere Lebenserwartung – das verringert, statistisch gesehen, das Risiko für eine Lebensversicherung und erhöht das Risiko für Zahlungen einer Rentenversicherung.
Möglicherweise interessante Angebote werden nicht angezeigt
Und weiter: Ein Mensch, der älter als 50 Jahre ist, hat statistisch gesehen eine höhere Sterbewahrscheinlichkeit als ein jüngerer. Das alles spielt in dem Fall der Klägerin aber keine Rolle, denn in Kalifornien gibt es Gesetze – die Diskriminierung aufgrund von Alter und Geschlecht ist in dem US-Bundesstaat verboten. Der Klägerin wurden durch die zielgerichtete Werbung möglicherweise interessante Versicherungsangebote gar nicht erst angezeigt.
Der Meta-Konzern, zu dem Facebook gehört, weist die Vorwürfe zurück. Es sei nicht erwiesen, dass die Frau nicht andere, für sie wiederum passende und vielleicht vorteilhafte Werbeanzeigen erhalten habe. Dem Rechtsexperten Eric Goldman zufolge droht Facebook und anderen Social Networks jetzt ein fundamentaler Streit darüber, ob das Prinzip der "zielgerichteten Werbung" diskriminierend sein könnte. Angesichts der Tragweite eines möglichen Urteils erwartet Goldman, "dass Facebook hier die juristische Frage bis in alle Instanzen ausweiten wird".
Auswirkungen auf die Werbe-Algorithmen der Netzwerke auf EU-Servern?
Inwieweit ein mögliches Urteil Auswirkungen auf die Werbe-Algorithmen der Netzwerke auf EU-Servern hat, lässt sich laut unserem Netzreporter noch nicht sagen. Eine Anfrage an Meta und die Nichtregierungsorganisation NOYB blieb bislang unbeantwortet. Grundsätzlich gibt es in der EU ein klares Verbot von Tarif-Diskriminierung bei Versicherungen aufgrund des Geschlechts. Eine Differenzierung nach Altersgruppen und Risiko ist hingegen möglich, sagt Michael Gessat