Preiserhöhungen sind ärgerlich und rechtlich nicht immer okay. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat jetzt eine Sammelklage gegen Vodafone gestartet. Der Konzern hatte einseitig die Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Kunden können sich noch an der Klage beteiligen.
Preiserhöhungen bei Verträgen betreffen meist Neukund*innen. Wenn Unternehmen während eines laufenden Vertrags mehr verlangen, ist das nicht immer rechtens – und dann können wir uns dagegen wehren. Im Fall von Vodafone hat der Konzern 2023 von Bestandskund*innen fünf Euro mehr pro Monat für das Festnetz-Internet verlangt – und kündigte das per Schreiben über verschiedene Kanäle an. Vodafone begründete die Preiserhöhung mit "gestiegenen Kosten".
"Widerspruch war nicht vorgesehen. Wer die höheren Preise nicht zahlen wollte, dem blieb nur die Möglichkeit zu kündigen – und sich zum Beispiel bei einem anderen Anbieter umzusehen."
Preiserhöhung von Vodafone: Auch DSL-Kunden sind betroffen
Das ist für Kabelkunden – von denen Vodafone viele hat – gar nicht so einfach ist, weil die beim Internet über Fernsehkabel in den meisten Gegenden keine Auswahl haben. Anders ist das bei DSL – das läuft über die Telefonleitung ins Netz. Dem Verbraucherzentralen-Bundesverband zufolge waren etwa zehn Millionen Kund*innen von der Preiserhöhung betroffen.
Die Verbraucherzentrale ist der Meinung, dass dem Konzern die Grundlage dazu fehlte, die Preise einseitig für laufende Verträge zu erhöhen. Gerichte müssen nun entscheiden, wer Recht hat. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt nun vor dem Oberlandesgericht Hamm mit einer Sammelklage – damit Betroffene das nicht einzeln machen müssen.
"Viele wären wohl vom Aufwand einer Klage abgeschreckt. Durch die neuere Form der Sammelklage müssen die Leute nicht mehr selbst klagen."
Sammelklage über Website einreichen
Um das Geld möglicherweise zurückzubekommen, schaltet der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Website. Da können Vodafone-Kund*innen checken, ob sie überhaupt Anspruch haben. Auf Sammelklagen können sich Bürger*innen übrigens auch über Klagen gegen andere Anbietern informieren. Für die eigentliche Sammelklage gibt es ein offizielles Online-Formular, mit dem sich Betroffene ins Klageregister eintragen können.
Das geht auch jetzt noch, die Resonanz ist groß – bisher machen gut 100.000 Leute mit. Die Entscheidung, ob es das Geld dann tatsächlich zurückgibt, fällt das Oberlandesgericht Hamm Anfang Dezember 2025.